Insolvenz – TFC Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Über das Vermögen der Firma

TFC Versicherungsmakler GmbH & Co. KG,
Haunstetter Straße 112
in 86161 Augsburg,
HRA 17213, AG Augsburg,

vertr.d.d.p.h.G.d.KG TFC Verwaltungs GmbH, diese vertr.d.d. GF Zech Simon wurde am 02.07.2014 um 12:03 Uhr das Insolvenzverfahren er­öffnet.

Insolvenzverwalterin:
Rechtsanwältin Gabriele Czech,
Spicherer Str. 26,
86157 Augsburg

Der Antrag ist am 31.03.2014 beim Amtsgericht Augsburg einge­gangen.

1. Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 13.08.2014 bei
der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die
Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden (§ 174 Abs. 1
InsO). Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der
Forderung anzugeben, sowie die Tatsachen, aus denen sich
nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vor­-
sätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine pflichtwidrige
Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine
Steuerstraftat (nach den §§ 370, 373 oder 374 der Abgaben­-
ordnung) des Schuldners zugrunde liegt (§ 174 Abs. 2 InsO).
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen
Dokuments erfolgen, wenn die Insolvenzverwalterin ausdrück­-
lich zugestimmt hat. In diesem Fall sollen die Urkunden,
aus denen sich die Forderung ergibt, unverzüglich nachge­-
reicht werden (§ 174 Abs. 4 InsO).

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste­-
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forde­-
rung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft un­-
terläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu
leisten, sondern an die Insolvenzverwalterin (§ 28 Abs. 3
InsO).

3. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über
die Tagesordnungspunkte wird anberaumt auf Montag, den
29.09.2014 um 10:00 Uhr, Justizgebäude, Sitzungssaal 139,
Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg,

Tagesordnungspunkte sind:
Der Bericht des Insolvenzverwalters nach § 156 InsO.
Die Beschlussfassung der Gläubiger über den Fortgang des
Verfahrens (§§ 157, 159 InsO), insbesondere über die
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens und über den
Auftrag an die Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 218 InsO).
Die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder Sachwalters
( § 57 InsO).
Die Beibehaltung und weitere Zusammensetzung eines vom Ge­-
richt bereits eingesetzten Gläubigerausschusses ( § 67 Abs.
1, § 68 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO).
Die Beibehaltung der Eigenverwaltung, also die Beschluss­-
fassung über die Stellung eines Antrages auf Aufhebung der
Eigenverwaltung (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder auf Anord­-
nung eines Zustimmungsvorbehaltes (§ 277 Abs. 1 InsO).
Der Antrag an das Gericht, die von ihm abgelehnte Eigenver­-
waltung dennoch anzuordnen (§ 271 InsO).
Die erstmalige Einsetzung eines Gläubigerauschusses (§ 68
Abs. 1 Satz 1 InsO).
Die Bestimmung einer Hinterlegungsstelle, die weiteren Ein­-
zelheiten und die Zeichnungsbefugnis der Insolvenzverwalte­-
rin (§ 149 InsO).
Die Beschlussfassung über zustimmungsbedürftige Rechtshand­-
lungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160 bis 163 InsO), bei­-
spielsweise der Unternehmensverkauf, der Verkauf des gesam­-
ten Warenlagers, die Verwertung von Immobilien, die Verwer­-
tung von Beteiligungen, die Darlehensaufnahme, die Aufnahme
oder Führung eines Rechtsstreits, der Abschluss eines Ver­-
gleichs.
Die Beschlussfassung über Unterhaltszahlungen aus der In­-
solvenzmasse (§§ 100, 101 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschussfassung über den Antrag auf
Unwirksamkeitserklärung der Erklärung der
Insolvenzverwalterin nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO (§ 35
Abs. 2 Satz 3 InsO).

Hinweis:
die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
der Insolvenzverwalterin gilt gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO
als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung be­-
schlussunfähig ist.

4. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, den
29.09.2014 um 10:00 Uhr, Justizgebäude, Sitzungssaal 139,
Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg.

Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.

Amtsgericht Augsburg, Insolvenzgericht