Insolvenzeröffnung: JustFinance GmbH Wiesbaden – Wo war hier die BaFin Lizenz?

Ein merkwürdiges Geschäftsmodel, dass wohl nicht aufgegangen ist.
Eigentlich ist dies doch eine Art Factoring, was die Herrschaften da auf Ihrer Webseite schreiben, dafür brauchte man eigentlich eine BaFin Lizenz.
Laut Impressum gibt es die aber wohl nicht.
Ob das Wort “Versteigerung” da so einen Unterschied macht?

Eigenwerbung des Unternehmens:

Just in time: Wir lösen Ihren Liquiditätsengpass

Außenstände und lange Zahlungsziele erzeugen sehr schnell Liquiditätslücken, der Cashflow lässt sich nur schwer planen, mangelnde Liquidität kann die Existenz gefährden.

Just imagine: Unsere Vision

Wir wollen mit revolutionären Alternativen ein faires Gleichgewicht am Finanzmarkt schaffen. Denn wir sind “JustFinance”.

Just benefits: Sie haben nur Vorteile

Flexibilität – Wir geben Ihnen die Möglichkeit, flexibel und schnell auf Ihre aktuellen, finanziellen Bedürfnisse zu reagieren. Ohne laufende Kosten und ohne Vertragsbindung. Sie entscheiden wann und in welchem Rahmen Sie unseren Service nutzen.

Kurzfristig – Kunde werden geht bei uns ganz schnell. Sie registrieren sich, wir schalten Ihren Account innerhalb einer Woche frei und dann kann es auch schon losgehen. Ihre Rechnungen machen wir dann schnell zu verfügbarem Geld.

Transparenz – Kein Rahmenvertrag, keine unvorhersehbaren Kosten, keine monatlichen Gebühren. Sie wissen von Anfang an, über welche Summe Sie verfügen können und müssen nicht mit bösen Überraschungen rechnen.

Stressfrei und Vertraulich – Ihre Abwicklung mit JustFinance erfolgt einfach, direkt, ohne weitere Zwischeninstanzen, schnell und effektiv. Selbstverständlich werden Ihre Daten nirgendwo veröffentlicht oder weitergegeben. Absolute Diskretion ist unser Prinzip.

Fazit: Mit JustFinance sichern Sie sich unbürokratisch und schnell Ihre Liquidität.

Einfache Anmeldung über die Online-Registrierung

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Nachdem Ihre Rechnung von JustFinance freigeschaltet wurde, wird Ihre Rechnung an ausgewählten und qualifizierten Kunden zur Ersteigerung präsentiert. Der für Sie günstigste Käufer erhält den Zuschlag für die Rechnung.

Und nun die Insolvenz…

10 IN 169/14 :

Über das Vermögen der JustFinance GmbH, Gerichtsstr. 3, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 27261),  ist am 29.07.2014 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)     Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.08.2014 anzumelden;

b)     Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.09.2014.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

–  Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
–  Anträge über:

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.08.2014) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.09.2014), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 31.07.2014