FINMA Anordnung: BPS Business Prozesse und Systeme AG – unbewilligtes Institut

Gegenüber Gesellschaften oder Personen, die ohne entsprechende Bewilligung eine in den Aufsichtsgesetzen genannte bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben, trifft die FINMA die im konkreten Fall angemessenen Anordnungen. Mögliche Massnahmen können bis hin zur Liquidation betroffener Unternehmen führen. Es kommt allerdings vor, dass die FINMA ihre Abklärungen nicht durchführen und notwendige Massnahmen nicht anordnen oder nicht durchsetzen kann, beispielsweise weil eine Gesellschaft ihre Aktivitäten vom Ausland ausführt oder weil die betroffenen Personen nicht auffindbar sind.

Nachstehend veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die angesichts ihrer Tätigkeiten in der Schweiz oder aus der Schweiz heraus oder aufgrund der Zweckumschreibung nach Handelsregistereintrag möglicherweise eine unter die Aufsicht der FINMA fallende Tätigkeit ausüben, ohne im Besitz der dafür notwendigen Bewilligung zu sein. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist; hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die aufgeführten Unternehmen über keine Bewilligung der FINMA verfügen. Die Liste enthält die Namen der betroffenen Gesellschaften oder Personen, das Datum des jeweiligen Eintrages sowie weitere Informationen im Interesse des Anlegerschutzes. Betroffene Gesellschaften und Personen werden von der Liste gestrichen, sobald die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vorgenommen worden sind.

BPS Business Prozesse und Systeme AG

1. Name: BPS Business Prozesse und Systeme AG
2. Sitz: Fällanden
3. Adresse: Wigartenstrasse 8, 8117 Fällanden
4. Internet: www.cashpool.ch
5. Bemerkungen: