Insolvenzeröffnung: LICON Marianum GmbH & Co.KG-GF Robert Selder

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LICON Marianum GmbH & Co.KG, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 15772
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LICON Firmenverwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Robert Selder

– wurde am 18.05.2015 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 490369 9 Telefon geschäftlich: 0341 490 365 0 Email geschäftlich: leipzig@pluta.net

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 30.06.2015 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

– die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen

Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,

– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,

– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die

Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des

Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch

den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,

– die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,

– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

und zur Anhörung über

– die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und

– den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.07.2015 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

 

403 IN 2488/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 19.05.2015