Gläubigerversammlung Bund deutscher Treuhandstiftungen
Konnte man mehr als Ergebnis erwarten? Nein, denn der Insolvenzverwalter kann in der Kürze der Zeit keinen über Jahre sich entwickelnden (Kriminal)-Fall aufklären, und der Fall muss erst einmal aufgeklärt werden bevor auch der Insolvenzverwalter letztlich endgültig weiß von wem er Geld fordern kann. Geld und Gold sind die Stichworte die in dem ganzen Vorgang immer wieder auftauchen und von Bedeutung sind. Tatsache scheint nun zu sein das es insgesamt 324 Kilogramm echtes Gold gibt, aber wem dieses Gold rechtlich zuzuordnen ist, ist derzeit auch ungewiss. Das wiederum ist aber wieder Vorrausetzung um dann für die Massegläubiger eine Quote feststellen zu können. Interessant aus unserer Sicht ist aber, das selbst der Insolvenzverwalter dort scheinbar von einem möglichen „Betrug“ ausgeht, zumindest das ließ der Insolvenzverwalter in der Veranstaltung durchblicken o h n e das konkret zu äußern.
Der Insolvenzverwalter will aber auch (muss) prüfen, gegen wen er im gesamten Unternehmenskonstrukt möglicherweise Regressansprüche stellen kann. Hierzu gehören natürlich auch beratende Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer usw. Auch hier wäre es natürlich zum jetzigen Zeitpunkt wieder reine Spekulation da irgendeine Schlussfolgerung und/oder Vermutung zu äußern. was in der Vergangenheit immer wieder für Verwirrung sorgte war die Annahme so manchen Anlegers „Eigentum am Gold erworben zu haben, und so die Herausgabe des Goldes verlangen zu können“. Genau diesen ungeklärten Punkt will der Insolvenzverwalter nun durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen, auch um somit viele mögliche Klagen von Rechtsanwälten zu vermeiden.