Insolvenzeröffnungsverfahren: Callisto Termin GmbH

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84187 eingetragenen Callisto Termin GmbH, Hohe Pforte 4, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Phillipp Eicke, Breite Str. 122, 50667 Köln

Geschäftszweig: die Gewinnung von Terminen für Berater und Vertriebsmitarbeiter fremder Unternehmen bei Neu und Bestandskunden sowie Marktforschungen, ist am 04.09.2015, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

71 IN 313/15
Amtsgericht Köln, 04.09.2015