Gefahr für Fondsanleger bleibt bestehen

Keine guten Nachrichten für Anleger des S.C.I. Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich, die man da im Schreiben der Treuhänderin vom 19.10.2015 mitgeteilt bekommen hat. Die Treuhänderin teilt in diesem Schreiben mit, dass der Verkauf der Fondsimmobilie zwischenzeitlich abgeschlossen wurde – das für die Anleger bestehende Haftungsrisiko konnte dadurch jedoch nicht endgültig abgewendet werden.

Eine Hiobsbotschaft also für die Anleger. Nach Aussage der Fondsgeschäftsführung sind die Übertragung der Immobilie, die Zahlung des Kaufpreises sowie die Ablösung der Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft planmäßig am 30. Juli 2015 erfolgt. Hierbei wurde nach Aussage der Fondsgeschäftsführung unter anderem eine Vereinbarung mit der finanzierenden HSH Nordbank AG getroffen, in welcher sich diese verpflichtet auf die Inanspruchnahme einer persönlichen Haftung der Gesellschafter zu verzichten. Im Gegenzug wurden die Ansprüche aus der Klage gegen Bird & Bird LLP bis zur Höhe der noch offenen Forderung der Bank an die HSH Nordbank abgetreten. Im Umkehrschluss bedeutet diese Sachlage jedoch auch, dass die Gesellschafter keine Rückzahlungen ihres eingesetzten Kommanditkapitals zu erwarten haben und sich mit dessen Verlust abfinden werden müssen.

Zudem stellt sich, wie auch im Schreiben der Fondsgeschäftsführung eingeräumt wird, die Frage, ob die Insolvenz der Fondsgesellschaft bis zur planmäßigen Liquidation vermieden werden kann. In diesem Fall könnte der Verkauf der Immobilie von einem Insolvenzgericht rückabgewickelt werden. In diesem Zusammenhang besteht das grundsätzliche Risiko, dass außerplanmäßige Aufwendungen und Aufwendungen aus der Abwicklung der Wölbern Gruppe das für die Liquidation der Fondsgesellschaft bereitgestellte Budget überschreiten. Da die noch offenen Ansprüche aus der Klage gegen die Bird & Bird LLP möglicherweise erst in einigen Jahren realisiert werden können, besteht das Insolvenzrisiko der Fondsgesellschaft weiterhin fort. Die Konsequenz ist, dass noch immer die Gefahr einer persönlichen Haftung der Gesellschafter durch einen Insolvenzverwalter im Raum steht. Der Insolvenzverwalter wird dann bei einer möglichen Insolvenz, natürlich jede Möglichkeit nutzen um an “Masse” zu kommen. Aus rechtlicher Sicht gesehen muss er das sogar. Es bleibt also hier wieder einmal “Hoffen und Bangen”. Es bleibt auch die Erkenntnis, dass die Bank sicherlich die wenigsten Federn lassen musste bei dem ganzen Vorgang.