Gespräche zwischen Rechtsanwaltskanzlei und Reiner Hamberger

Diese Gespräche scheinen zielorienteiert zu laufen, das zumindest laut Beteiligten, unabhängig voneinander. Prima, mag man denken. Es geht zumindest weiter und in die richtige Richtung. Ganz interessant finden wir das Schreiben, welches Reiner Hamberger seinen Kunden übermittelt hat. Ausgehend von diesem Schreiben ist Reiner Hamberger wohl nun Alleineigentümer der gebauten Solaranlagen, kann somit also über diese gebauten und vorhandenen Solaranlagen dann auch so verfügen, daß es eine Lösungsmöglichkeit gibt die man dann schnell umsetzen kann im Interesse der Anleger. Nichts mehr wünschen sich die Anleger sicherlich, aber auch der Vertrieb…, denn der will auch endlich Ruhe und Gewissheit haben. Interessant ist aber ein wesentlich weitergehender Hinweis in dem Urteil, denn dieses Urteil ist möglicherweise für so manches Direktinvestment ein “Schlag in die Magengrube”. Auch hier gibt es dann ähnliche Geschäftsmodelle wie das , welches in dem Urteil beschrieben wird. Auch hier würde dann ein Finanzgeschäft vorliegen. Das wäre dann sicherlich in seinen Auswirkungen noch gar nicht zu überblicken. Da uns aus der Vergangenheit bekannt ist, dass die Finanzgerichte solche Urteile immer zur BaFin übermitteln, darf man in den nächsten Monaten sicherlich gespannt sein was die BaFin aus solch einem Urteil ableitet und dann auch in die Praxis umsetzt.