Insolvenzantrag gegen die BWF-Kapitalholding GmbH

Nach der Insolvenz der BWF-Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V. erfolgte die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der TMS Dienstleistungs GmbH mit derzeit zwischen den Insolvenzverwaltern unklarer Zuordnung der behördlich beschlagnahmten Vermögenswerte.

Wie bereits von mit der BWF-Thematik befassten Experten befürchtet wurde, scheint nun auch die BWF-Kapitalholding GmbH handlungs- und zahlungsunfähig. Die BWF-Kapitalholding GmbH war mutmaßlich als Nachfolge- oder Partnerkonstrukt der BWF-Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V. angedacht und ist somit das dritte Anlagemodell im Unternehmensverbund der SAIK-Gruppe, welche sich neben dem EVVE e.V., der BWF-Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V. und der TMS Dienstleistungs GmbH mit Edelmetallveräußerungs- und Lagerungskonstrukten am Markt positioniert hat.

Offensichtlich ist auch die BWF-Kapitalholding in Folge der behördlichen Ermittlungsmaßnahmen gegenüber den übrigen Unternehmen mit betroffen. Zumindest konnte eine Vielzahl von Anlegern keinerlei Auskunft seitens der BWF-Kapitalholding GmbH zum Verbleib ihrer Edelmetallbestände und Anlagegelder von dort aus erhalten.

Auf Kündigungen der Vertragsverhältnisse erfolgte seitens der BWF-Kapitalholding GmbH keinerlei Rückmeldung oder Information.

Zur Sicherung noch vorhandener Vermögenswerte, welche zum Teil auch bei Beschlagnahmemaßnahmen der Behörden in den Geschäftsräumen der TMS Dienstleistungs GmbH sichergestellt worden sein sollen und zum Schutz der betroffenen Anlegerinteressen wurde durch die Kanzlei Rechtsanwälte Pforr & Kollegen, durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Pforr, für die dort vertretene Mandantschaft gegenüber dem Insolvenzgericht Charlottenburg Insolvenztrag gestellt.

Das Insolvenzgericht wird nunmehr in Verbindung mit einem geeigneten Insolvenzverwalter das Vorliegen der Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens prüfen. Es wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechnet. In diesem Falle bleibt sodann abzuwarten, in welcher Höhe die Anleger ihre Anlagegelder auch hier zurückerhalten können.

Die Erfolgsaussichten, eine gegebenenfalls vollständige Befriedigung zu erlangen, dürften hier durchaus höher sein, als bei den Anlegern der BWF-Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V., da insbesondere der Anlegerkreis der BWF-Kapitalholding GmbH deutlich kleiner war.Verbindliche Aussagen hierzu wird jedoch erst der durch das Amtsgericht – Insolvenzgericht – eingesetzte Insolvenzverwalter nach Prüfung der konkreten Sachlage mitteilen können.

Anlegern ist zu empfehlen, für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sodann, wie auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens der BWF-Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V., ihre Forderungen und Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden.

Auch hier wird empfohlen, sich anwaltlichen Rechtsrat einzuholen.