Solar9580 – Die Solaranlagen

Wir werden natürlich nahezu jeden Tag zum Thema Solar9580 gefragt, „was denn mit den Anlagen sei?“. Nun, wir haben von Herrn Hamberger insgesamt 162 Anlagen nachgewiesen bekommen, schriftlich mit Dokumenten. Diese Dokumente alle rechtsverbindlich mit einer klaren Aussage zu versehen – sorry, das können wir nicht, dazu haben wir  nicht das Personal und die Rechtskenntnisse. Wir haben uns daher vor 14 Tagen entschieden den Vorgang an einen Rechtsanwalt zu übergeben, der sich genau mit solchen Assets (Solar) auskennt. Dazu wollen wir dann auch positiv anmerken, dass es mittlerweile ein umfangreiches Gespräch zwischen den Rechtsanwälten und Reiner Hamberger gab. Auch hier hat Herr Hamberger gegenüber uns Wort gehalten. Was nun mit jeder einzelnen Anlage tatsächlich ist und ob diese Anlagen auch den Anlegern jeweils zuordnenbar sind, das wissen wir nicht. Aber das wollen die Rechtsanwälte nun klären. Hier ist das aus meiner Sicht auch gut aufgehoben, da es hier ganz klar juristische Fachkompetenz gibt, aber auch zum Thema Solar. Das gehört in dem Fall ganz klar zusammen. Diese Nachricht bringt keinen Anleger weiter, denn mehr wie eine Wasserstandsmeldung ist das sicherlich nicht. Trotzdem wollen wir das hier veröffentlichen, denn es zeigt auch, dass es möglicherweise auch für die Anleger nun in eine „aufklärende Richtung“ läuft. Es ist ein erster Schritt in eine gute Richtung, den Verbleib der Anlegergelder zu klären.

In Absprache mit der Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichen wir deren Namen hier noch nicht. Haben Sie jedoch Interesse an einem Kontakt zu den Rechtsanwälten, dann geben wir Ihre Adresse gerne weiter. Ihre E-Mail erreicht uns unter redaktion@diebewertung.de