Erfolgreiche Klage gegen Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. 2. KG

Rechtsanwalt Dominikus Zohner hat vor dem Landgericht München II erfolgreich für seinen Mandanten gegen die Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. 2. KG geklagt.

Das Landgericht München II hat mit seinem Urteil vom 06.12.2013 (Az. 8 O 2342/13) die Carpevigo Finanzierungs GmbH & Co. 2. KG verurteilt, € 20.257,78 an den Anleger zurück zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und weiterer Anwaltskosten.

Das mezzanine Darlehen hatte eine Laufzeit bis zum 30.11.2012. Die Laufzeit wurde um drei Monate bis zum 28.03.2013 verlängert. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Klausel über den vereinbarten qualifizierten Nachrang eine unwirksame und überraschende Klausel darstellt. Das Landgericht München II begründet die Unwirksmakeit der Klausel in seinem Urteil damit, dass dem qualifizierten Nachrang ein „Überraschungs- und Übertölpelungsmoment“ zukommt. Mezzanine Finanzierungsformen stellen je nach Ausgestaltung eine Mischung aus Eigenkapital und Fremdkapital dar. Der Begriff mezzanin kommt von dem italienischen Adjektiv mezzo, was „halb“ bedeutet und die beiden Funktionen von Eigen- und Fremdkapital charakterisiert. Das mezzanine Kapital, das in Form von nachrangigen Darlehen gewährt wird, besitzt regelmäßig Fremdkapitalcharakter.

Das Urteil ist nach Einschätzung von Dominikus Zohner auch für andere mezzanine Darlehen von Bedeutung.