Warnung vor sogenannten Anlegerschutzanwälten – SolEs 23

So könnte man die uns in die Redaktion zugespielte E-Mail interpretieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in unserer Anlegerinformation vom 21. März diesen Jahres angekündigt,werden wir prognosegemäß in der kommenden Woche 7,5% an die Anleger ausschütten.Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass nun auch die Zeichner des SolEs 23von Anwälten angeschrieben wurden.Wie in den anderen Fällen auch, ist das Konzept solcher Rechtsanwaltskanzleien, dass siezu Beginn mithilfe eines einzelnen Anlegers eines Fonds, die Gesellschafterliste des Fondsanfordern. Auf diese Art und Weise beschafft sich die Kanzlei die Adressliste der Fondsgesellschaft. Dann folgt in aller Regel ein Anschreiben an die anderen Anleger des Fonds, in dem dann, mal berechtigt, mal unberechtigt, mal richtige und manchmal auchfalsche Tatsachen behauptet werden, die prinzipiell dazu geeignet sind, dass die meisten Leute Angst um ihr Geld bekommen.

Wir weisen darauf hin, dass es seit der letzten Anlegerinformation keine negativen

Entwicklungen im SolEs 23 gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen

AAT GmbH Kaistr. 18, 40221 Düsseldorf