Urteil

Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte stößt auf Kritik. Der Kläger, der 74-jährige Landtagsabgeordnete Gantzer äußerte sich tief enttäuscht über die Niederlage. Das Urteil entspreche nicht den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofes gegen die Alters-Diskriminierung. Auch der Bayerische Städtetag ist unzufrieden. Die Wähler könnten in der Wahlkabine selbst entscheiden, ob sie einem älteren Kandidaten die Ausübung des Amtes zutrauen, sagte Nürnbergs Oberbürgermeister Maly. Bayerns höchste Richter hatten am Vormittag entschieden, dass hauptberufliche Rathauschefs und Landräte weiterhin nicht mehr kandidieren dürfen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben, also 65 Jahre alt sind. Gantzer überlegt nun, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.