Urteil

Ein Beamter der Poststelle des Bundestages ist wegen Veruntreuung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte jahrelang mit fingierten Nachnahmesendungen insgesamt 780.000 Euro in die eigene Tasche abgezweigt. Ein Postbote, der den 43-Jährigen mit Blankobelegen für die Sendungen versorgt hatte, erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Beihilfe. Er hatte knapp die Hälfte des erschwindelten Geldes bekommen. Als „strafverschärfend“ wertete das Gericht, dass der Bundestag einen gewissen Imageschaden erlitten habe.