Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität, Betrug, Kontrolle und Prävention sind aktuelle Themen, die in dem von Dr. Thomas Schulte und Carsten Beyreuther gegründeten Arbeitskreis erarbeitet werden. Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit Lösungen zu den Themen Wirtschaftskriminalität und Opferschutz.

Carsten Beyreuther, Teamchef von beyreutherTRAINING und bekannter Verkaufstrainer und Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und prominenter Anlegerschützer zum Thema:

Weitere Präventionsarbeit, Betrug und Opferschutz innerhalb von Unternehmen

Dr. Thomas Schulte: „Letztes Mal haben wir uns eingehend mit dem Thema Prävention beschäftigt. Dabei sollte durch bestimmte Maßnahmen Wirtschaftskriminalität verhindert werden bzw. schon im Anfangsstadium erstickt werden. Präventionsarbeit sollte dort durch positive Anreize geschaffen werden. Allerdings muss auch die negative Seite beleuchtet werden.“

Carsten Beyreuther: „Wirtschaftskriminalität ist eines der komplexesten Delikte. Vor allem die Grenze zwischen legalem und illegalem Verhalten ist fast nie schwarz-weiß. Zumeist ist der Übergang in die Kriminalität so schwimmend, das die Zugänglichkeit von dezidierte Nachweisen oft unmöglich ist. Die Täter gehen dabei so geschickt vor, das Nachweise erst gar nicht entstehen, insofern es doch welche gibt, werden sie von Täterhand vernichtet. Gerade bei Kriminalität im eigenen Unternehmen, weiß der Täter sehr gut Bescheid, welchen Weg er gehen muss, um kriminelles Verhalten zu vertuschen.“

Im Beitrag hatten wir versucht auch die Frage nach dem: Was ist Wirtschaftskriminalität zu klären: Die unterschiedlichen Sichtweisen der bestehenden „Wirtschaftsordnung“ führen jedoch dazu, dass keine einheitliche Auffassung darüber besteht, durch welche unter Strafe gestellten und deshalb verbotenen Handlungen die „Wirtschaftskrimmalität“ letztlich abschließend definiert wird. Es existiert jedoch eine Schnittmenge von Verbotsnormen, die das Erscheinungsbild wirtschaftskriminellen Handelns umschreiben, ohne damit eine allgemein verbindliche Begriffsbestimmung abzugeben. So gesehen gelingt es der institutionenbezogenen Sichtweise, wenigstens in Ansätzen, den Begriff der „Wirtschaftskriminalität“ zu definieren, indem es zu einer Aufzählung von Erscheinungsformen strafbarer Handlungen kommt, die je nach Verständnis der vorliegenden „Wirtschaftsordnung“ zum Deliktsfeld der „Wirtschaftskriminalität“ gezählt oder anderen Kriminalitätsbereichen zugerechnet werden.

Gerade innerhalb von Unternehmen spielt Wirtschaftskriminalität und Betrug eine große Rolle. Die Literatur der DDR ging von einem interessanten Ansatz aus: „Ökonomische Grundlage des kapitalistischen Staates sind das Privateigentum, die Ausbeutung von Lohnarbeitern…“, S. 24; bürgerlich-imperialistische Justizorgane sind ihrem Wesen nach … Repressivorgane, die die kapitalistische Produktionsweise zu erhalten haben“, S. 138 (Staatsrecht bürgerlicher Staaten, Lehrbuch, Berlin (Ost), 1980.

Dr. Thomas Schulte: „Problematisch bei Nachweisen ist auch der Fakt, dass der Täter beispielsweise ein langjährig geschätzter Kollege ist. Misstrauen und Kontrolle wirken dabei nicht gerade kollegial und vielfach fühlen sich Kollegen förmlich auf den Schlips getreten, wenn man nochmal einen Nachweis sehen möchte. Doch das ist die falsche Denkweise. Das Wort „Kontrolle“ ist mittlerweile zu negativ konnotiert. Dabei sollte es integrativ wirken. Der Spruch von Lenin: „Vertrauen ist Gut, Kontrolle ist besser“ muss als Leitbild für jeden Mitarbeiter verstanden werden, denn ist Wirtschaftskriminalität erst einmal begangen, so können Schäden in Millionenhöhe vorprogrammiert sein.“

Misstrauen als Kündigungsgrund

Carsten Beyreuther: „Vielfach ist Misstrauen ein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber. Misstraut man ihm, so ist die Vertrauensbasis so stark verletzt, das eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen ist. Arbeitsrechtlich muss hier auch ein Umdenken geschehen. Viele gekündigte Mitarbeiter wagen den Schritt zum Arbeitsgericht nicht – zu hohe Kosten, zu Mühsam, Angst vor weiteren Konsequenzen. Doch oft kann eine solche Klage vor dem Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg haben.“

Dr. Thomas Schulte: „Mit unseren Seminaren zu dem Thema Wirtschaftskriminalität und Opferschutz möchten wir unser Wissen weitergeben und Kriminalität verhindern. Die Seminarreihen werden dafür natürlich in einem größeren Stil stattfinden, denn oft sind es Mitarbeiter, die in der Hierarchie weiter unten angesiedelt sind, die mögliche wirtschaftskriminelle Handlungen verhindern können. Doch durch externen Druck werden sie oft Mittel zum Zweck. Sie verhindern gerade nicht das Delikt, sondern werden selber, entweder aus Unwissenheit oder Angst vor möglichen Konsequenzen, zum Mittäter. Vielfach hätte es dabei gereicht, einem anderen Vorgesetzten eine kurze Auskunft zu geben.“

Carsten Beyreuther: „Deshalb muss auch das interne Kontrollsystem des Unternehmens so ausgebaut werden, das Wirtschaftskriminalität keine Schlupflöcher mehr findet. Zumeist gehen Unternehmen, gerade mittelständische Unternehmen, wenig auf solche Kontrollsysteme ein. Die Kosten sind für solch eine Unternehmung sind zu hoch. Doch fast immer rentiert sich ein solches – spätestens nach dem ersten Versuch von wirtschaftskriminellen Handlungen, die möglicherweise Millionenschäden verursacht hätten.“

Der Arbeitskreis wird sich weiter mit den Belangen des Opferschutzes in der Wirtschaftskriminalität beschäftigen und in Seminarreihen das erworbene Wissen an Dritte weiterzugeben. Opferschutz muss auch präventiv angegangen werden.

V.i.S.d.P.: Dr. Thomas Schulte Rechtsanwalt Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70