Verfassungsbeschwerde von Rechts erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stärkte mit einem Beschluss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Auch Kundgebungen aus dem rechten Spektrum dürften nur verboten oder eingeschränkt werden, wenn von ihnen selbst Gefahren ausgehen. Die vorausgegangene Verfassungsbeschwerde mehrerer NPD-naher Organisationen hatte somit Erfolg.