Erlaubt

Die umstrittene Regelung der sogenannten „Deals“ im Strafprozess sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Allerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte künftig stärker an Recht und Gesetz halten, erklärten die Richter.