Einstweilige Verfügung gegen Prokon beantragt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beantragte heute beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH. Grund sind die Schreiben an Genussrechtsinhaber, in denen sie aufgefordert werden nicht zu kündigen oder bereits erklärte Kündigungen zu widerrufen bzw. sogar das Kapital zu erhöhen. Damit würde in unangemessener Weise Druck ausgeübt.