FMA warnt vor Eurokasse New Zealand Limited

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung” oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit über  namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) informieren , die zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Januar 2014 teilt die FMA daher mit, dass die

Eurokasse New Zealand Limited
6 Clayton Street
Auckland 1023
Neuseeland
Web: www.eurokasse.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.