Kann Rechtsanwalt Gloeckner von GPLaw aus Nürnberg noch gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der FuBus werden?

N E IN – das ist unsere ganz klare Meinung, dafür wird die Gegenwehr sicherlich zu gross ein, zumal  man hier derzeit, ob berechtigt oder nicht wird sich herausstellen müssen, den Rechtsanwälten Kübler und Gloeckner ein Zusammenspiel vorgeworfen wird. Merk würdig ist in der Tat, das Rechtsanwalt Glöckner einen Insolvenzantrag für die Future Business KG aA stellt, klugerweise natürlich hier dann Rechtsanwalt Kübler als geeigneten Insolvenzverwalter vorschlägt. Die Forderung die Rechtsanwalt Gloeckner in diesem Insolvenzantrag an das Dresdner Amtsgericht im Auftrag einer Bettina P. beträgt wohl ca. 67.000 Euro. Gleichzeitig beantragt Rechtsanwalt Christian Gloeckner sich selbst als Vertreter der Antragstellerin in den vorläufigen Gläubigerausschuss zu berufen. Man könnte das auch einen “Fuss in die Tür stellen” nennen. Nun könnte man ja den Gedanken bekommen “möglicherweise will sich RA Kübler” für diese Empfehlung bei Rechtsanwalt Gloeckner bedanken. Wenn dem so wäre, wäre das ein Skandal im Skandal. Rechtsanwalt Gloeckner jedenfalls ist aus unserer Sicht nicht geeignet alle Gläubiger zu vertreten, nicht nur auf Grund der gegenseiteigen “Empfehlung”, sondern vor allem auch, weil dann die Rechte weiterer Gläubiger, neben der Gläubigerin von Rechtsanwalt Gloeckner, nicht ihrem Wunsch nach vertreten werden könnten. Ihre Anwälte, die diese Gläubiger beauftragt haben, hätten dann nur eine Mitspracherecht über Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg. Rechtsanwalt Kübler hatte uns eigentlich in einem Telefongespräch mitgeteilt, das er zu dem ganzen Vorgang auf seiner Internetseite (Fubus) Stellung beziehen wollte. Bis zum heutigen Tage finden wir das nicht. Warum auch immer.