TÜV Süd und das Thema S&K – Haftungsfrage?

Das könnte durchaus noch auf den TÜV Süd zukommen, denn die TÜV-Bescheinigung  war in der Tat eines der wesentlichen Argumente des Vertriebs bei S&K, und ganz ehrlich gesagt, “dass hat auch uns damals absolut überzeugt“. Wir haben uns damals, soweit ich mich erinnern kann, nur die Echtheit des Zertifikats bestätigen lassen. Dazu haben wir damals einen Rückruf vom TÜV Süd bekommen, der die Echtheit dieses Zertifikats klar bestätigt hat. Dies dürfte damals auch KMI usw. auch so gegangen sein. Das war kein “Blender”, es war ein Schreiben einer hochangesehenen Institution. Daran zweifeln ? “never ever”. Nun stellt sich natürlich die Frage, “was hätte man anders oder besser machen können?” Nichts, denn keiner von uns wäre in der Lage gewesen, dies so zu überprüfen, dass man hätte sagen können “passt nicht”. Hinterher ist man immer schlauer, deshalb ist ja der Pathologe auch der beste Arzt. Da auch eine Menge Klagen gegen Vermittler laufen, wie man hört, würde ich als Vermittler, aber auch als Anleger, schauen, ob ich den TÜV Süd nicht in Mithaftung bekommen kann. Als einer der Ersten hatte Jochen Resch aus Berlin diesen Gedanken einmal aufgezeigt. Prüfungswürdig wäre das sicherlich immer.