Vertriebsurteil-Vorbild auch für Deutschland?

Der oberste Gerichtshof in Österreich hat die Vergütungspraxis von Finanzvertrieben wie dem Ex-AWD (heute Swiss Life Select) und OVB gekippt. Die bisher übliche Praxis, „freien“ Beratern Vorschüsse auf Provisionen zu zahlen, wird künftig nicht mehr möglich sein. Das könnte den Beruf unattraktiv machen. Bei Kundenstornos wiederum können die Firmen keine Provisionen mehr zurückfordern. Die Branche ist nervös. Laut OGH-Urteil entsteht der Provisionsanspruch eines Beraters schon dann, wenn der von ihm gewonnene Kunde bezahlt; bei länger laufenden Verträgen anteilig mit der Ratenzahlung, berichtete das österreichische „WirtschaftsBlatt“. Bis dato war das aber in der Branche nicht üblich. Im behandelten Fall hatte der AWD den „Freiberuflern“ keine Provisionen direkt bezahlt, sondern „Vorschüsse“. Der Grund: Wenn ein Kunde storniert, wird vom Berater auch die erhaltene Provision (anteilig) zurückverlangt. Das ist dem höchsten österreichischen Gericht nach nicht zulässig.

 

Kommt das auch in Deutschland ?