Nicht auf Regierungslinie

Das ungarische Verfassungsgericht (AB) soll das Wahlverfahrensgesetz für verfassungswidrig erklärt haben. Das berichtete das Internetportal Origo gestern Abend. Das Gericht hatte das Gesetz auf Ersuchen des Staatspräsidenten Janos Ader einer Normenkontrolle unterzogen und den Gesetzestext formell und auch inhaltlich untersucht.