BaFin Verfügung gegen ISA World Ltd.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der „ISA World Ltd.“, Hamburg, mit Verfügung vom 19. November 2012 den Betrieb des Einlagengeschäfts als inländische Zweigstelle des Herrn Helmut Kalle (Thailand) untersagt und ihr die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte aufgegeben.

Die „ISA World Ltd.“ nahm Anlegergelder an, die für Herrn Kalle und dessen auf der Internetseite www.10mdc.com beworbenen Dienste bestimmt waren. Herr Kalle bot so genannte 10MDC-Konten an, die einen angeblich anonymen Geldtransfer ermöglichen sollten. Weiter konnten sich Anleger über so genannte FOREX-SPECIAL-Konten an angeblichen Geldmarktspekulationen beteiligen. In beiden Fällen versprach Herr Kalle die unbedingte Rückzahlung der angenommenen Gelder – bei den FOREX-SPECIAL-Konten jedoch erst drei Monate nach Bestehen des jeweiligen Kontos.

Die „ISA World Ltd.“ betreibt damit als inländische Zweigstelle des Herrn Kalle das Einlagengeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Auch Herr Kalle hat keine solche Erlaubnis.

Die „ISA World Ltd.“ ist durch die Maßnahme zur Rückzahlung sämtlicher unbedingt rückzahlbaren Anlegergelder verpflichtet, die sie auf ihren Geschäftskonten für Herrn Kalle angenommen hat, soweit die Rückzahlungsansprüche der Anleger nicht anderweitig befriedigt wurden.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle:BaFin