Guter Beitrag zum Thema „Kapitalanlagebetrug“

Der graue Kapitalmarkt soll weiter eingeengt werden. Opposition vermisst wirksame Regelungen

Wenn die Polizei kommt, ist es oft schon zu spät – jedenfalls wenn es um Kapitalanlagebetrug geht. Erst in der letzten Woche war ein neuer Fall zu erleben. Staatsanwaltschaft und Polizei stoppten mit einer bundesweiten Razzia ein Schneeballsystem, mit dem mutmaßliche Anlagebetrüger einen dreistelligen Millionenbetrag ergaunert haben könnten. Zwar wurden die mutmaßlichen Täter gefasst, aber das Geld von mehreren Tausend mit hohen Renditeversprechen gelockten Anlegern dürfte größtenteils weg sein.

Gutgläubige Anleger

Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick griff den aktuellen Fall der von der Justiz gestoppten Kapitalanlagefirma S&K am Donnerstag im Bundestag auf: Es zeige sich hier wieder, dass Anleger glaubten, in sichere Anlagen zu investieren, aber die Gelder in Wirklichkeit woanders landen würden. Der Finanzmarkt müsse daher „möglichst sicher“ gestaltet werden, verlangte Schick. Geschlossene Fonds – diese gehörten auch zum Angebot von S&K – hätten sich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt. Aber Anleger hätten oft ein finanzielles Desaster erlebt: „Bei den geschlossenen Immobilienfonds waren die Immobilien oft in baufälligem Zustand.“ Es gehe um Vernichtung von Anlegergeldern „in immenser Höhe“.

Aus Sicht der Koalition kam daher der am Donnerstag in ersten Lesung beratene und an die Ausschüsse überwiesene Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) wie gerufen. Wird doch darin nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU) ein weiterer Schritt zur Einengung des grauen Marktes unternommen. Und der CDU-Finanzexperte Ralph Brinkhaus versicherte zu dem Gesetz, das das neue Kapitalanlagegesetzbuch darstellen soll: „Wir werden damit Rechtsgeschichte schreiben.“

Wesentlich skeptischer reagierte SPD-Finanzexperte Carsten Sieling. Gegen Fälle wie S&K mit falschen Grundstückbewertungen helfe der Gesetzentwurf gar nichts. Die Bundesregierung tue nichts anderes als europäische Vorgaben umzusetzen, „und die setzt man auch noch schlecht um“, empörte sich Sieling. Er verlangte, spekulative Elemente zu begrenzen und exzessive Gewinne zu verhindern. Dazu müsse die Finanztransaktionssteuer eingeführt werden. Es sei falsch, dass überwiegend Kleinanleger davon betroffen sein würden. Die Koalition betreibe in diesem Punkt „Angstmacherei“.

Björn Sänger (FDP) vereidigte den Entwurf als „wichtigen Schritt im Bereich Anlegerschutz“. Andererseits sollte man sich vor dem Hintergrund der Bankenregulierung unter dem Stichwort Basel III vor Augen führen, „dass wir alternative Investmentformen möglicherweise stärker brauchen, um unsere Volkswirtschaft zu finanzieren“. Die Regulierung müsse daher die Risiken eindämmen, gleichzeitig aber Investments ermöglichen. Zur Debatte um geschlossene Fonds erinnerte Sänger, dies sei kein Segment für Kleinanleger. Dagegen seien offene Immobilienfonds ein wichtiges und wertvolles Anlageinstrument gerade für Kleinanleger.

Die Koalition lege ein „dürftiges Gesetz“ vor, das sie als Meilenstein der Finanzmarktregulierung zu verkaufen versuche, empörte sich Axel Troost (Die Linke). Ziel der Hedgefonds und Private Equity Fonds sei es, möglichst viel Rendite zu machen. „Anders gesagt: Sie sind reine Melkkühe ohne volkswirtschaftlichen Nutzen“, kritisierte Troost. Diese Fonds würden die Finanzstabilität bedrohen. Hedgefonds hätten das rapide Wachstum der Märkte der toxischen Wertpapiere befeuert, bis 2008 die Immobilienblase geplatzt sei. Deshalb müssten diese Fonds schärfer reguliert werden, forderte Troost, der der Koalition eine zu schwache Gesetzgebung unterstellte.

Brinkhaus (CDU) widersprach unter Hinweis auf die zahlreichen Regulierungsmaßnahmen der Koalition: „Keine Bundesregierung hat so viel an den Finanzmärkten reguliert wie die christlich-liberale Koalition. Niemals ist so viel geregelt worden wie in den letzten dreieinhalb Jahren.“

Kleinanlegerschutz

Ein wichtiger Einzelpunkt des Entwurfs ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden. Anteile an offenen Immobilienfonds sollen nur noch einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden können. Bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, wird künftig eine Risikomischung der Investitionen gefordert. Erst bei höheren Anlagesummen ab 20.000 Euro kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Kreditaufnahme durch geschlossene Fonds wird begrenzt. Auch für Fondsmanager gibt es strengere Zulassungsvorschriften.

STICHWORT

  • Investmentfonds 50 Millionen private und institutionelle Anleger haben zusammen etwa zwei Billionen Euro in Investmentfonds angelegt. Die Fonds können Aktien, Anleihen (von Firmen oder Staaten) und andere Wertpapiere enthalten. Fonds werden zumeist an Börsen gehandelt.
  •  
  • Immobilienfonds Eine Besonderheit bei den offenen Fonds sind Immobilienfonds. Damit beteiligen sich Anleger schon mit kleinen Beträgen an Geschäfts- und Bürohäusern. Viele dieser Fonds sind in Schwierigkeiten, weil zu viele Anleger ihr Geld schnell zurück haben wollten.
  • Geschlossene Fonds Dabei handelt es sich um Beteiligungen an Firmen oder Schiffen. Es winken hohe Renditen, das Risiko eines Totalverlustes ist aber auch sehr hoch.

Quelle:Das Parlament