Warnung vor Jobangebot

In diesen Tagen erhalten viele Verbraucher eine ominöse E-Mail eines unbekannten Absenders. „Wer auf das „Jobangebot“ eingeht, macht sich strafbar“, warnt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat das Landeskriminalamt Sachsen informiert.
Die E-Mail-Adressaten werden gelockt, indem ihnen schnell verdientes Geld in Aussicht gestellt wird. Auf das Girokonto des Verbrauchers soll zunächst ein Betrag zwischen 2.000 € und 7.500 € überwiesen werden. Dieses Geld stammt regelmäßig aus kriminellen Handlungen. Der Kontoinhaber könne davon 20 Prozent behalten und soll den Rest dann weiter an Unbekannte übermitteln. „Für diese Weiterleitung des Geldes soll der Verbraucher dann zum Beispiel die Überweisungsmöglichkeit mittels eines Finanztransferdienstleisters wie etwa Western Union nutzen“, weiß Heyer. Der Empfänger sitzt im Ausland und kann sich dann unter Vorlage von Ausweispapieren das Geld zum Beispiel auch in Supermarktfilialen auszahlen lassen. Die Personaldokumente sind jedoch gefälscht und die Person verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Eine Verfolgung des Straftäters ist unter diesen Umständen sehr schwierig. Doch auch die Verbraucher, die hier in Deutschland ihr Konto für solche Transaktionen zur Verfügung stellten, müssen mit einer Strafanzeige wegen Betruges oder Geldwäsche rechnen. Und aus dem Verdienst wird damit grundsätzlich auch nichts.
Quelle.VBZ Sachsen