EEV AG – das kaum bekannte Unternehmen

Letztlich war es nur einem “dummen Zufall” geschuldet, dass wir das Unternehmen EEV AG überhaupt kennengelernt haben. Die EEV AG betreibt das Biomasseheizkraftwerk in Papenburg ist ansonsten auch “sehr rührig” im Markt der erneuerbaren Energien. Als Finanzinstrumente nutzte man bisher Genussrechte und nun aktuell das Nachrangdarlehen. Das Thema “Genussrechte” hatte sich dann, zu Ende des vorigen Jahres nach der Infinus Pleite, jedoch sehr schnell erledigt. Das war dem “Kapitalanleger” nicht mehr vermittelbar, so ein Sprecher des Unternehmens gegenüber diebewertung.de. Als neues Produkt hat man dann das Nachrangdarlehen, was ja auch bei uns nicht unumstritten ist, auf den Markt gebracht. Das mit überraschend gutem Erfolg. Ein Erfolgsgeheimnis könnte sein, dass alle Anleger des Nachrangdarlehens abgesichert werden über eine Grundschuld auf das genannte Biomasseheizkraftwerk in Papenburg. Ein guter Schachzug, trotzdem das Risiko eines Totalverlustes, bleibt natürlich auch hier vorhanden. Nun aber zurück zu dem “kriminellen Vorgang innerhalb der EEV AG”. Die EEV AG hatte sich entschieden, nicht den üblichen Weg des Vertriebs solcher Produkte zu gehen, sondern nutzte hier die Direktansprache über das Internet (Google adwords) als Gewinnung von Leads. Hierzu hatte man extra einen Mitarbeiter eingestellt der das “managen” sollte”. Um die 2000 Leads jeden Monat konnte man über Google adwords generieren, das mit einem Kostenaufwand von ca. 60.000 Euro im Monat. Rechnet man das um auf die Kosten des Vertriebs bleibt man, mit Kosten für die eigenen “Inhouse Mitarbeiter”, deutlich unter 10%. Erstaunlich in heutigen Vertriebszeiten. Dort redet man meistens über 20% Vertriebskosten und mehr.  Je mehr Kosten im Unternehmen entstehen, desto weniger bleibt letztlich an Geld übrig, was man in Assets investieren kann. Die EEV AG ist hier also in der Lage 90% der eingenommenen Gelder zu investieren. da wir immer kritisiert werden “nur schlechte Nachrichten zu veröffentlichen”, war das aus unserer Sicht einmal eine gute Nachricht.

Grundsätzlich jedoch sind wir der Meinung, dass das Nachrangdarlehen zur aussterbenden Spezies bei den Finanzinstrumenten gehört, dafür wird sicherlich die BaFin durch die Verschärfung der Abgrenzungskriterien zum Einlagengeschäft sorgen. Sicherlich wird es auch verstärkt Kontrollen der Nachrangdarlehensanbieter geben von Seiten der BaFin, wie zum Beispiel in der letzten Woche beim Unternehmen Faktum Finance.

Das jetzt vorliegende Vertragswerk ist aus unserer Sicht auf dem neuesten Stand unter Berücksichtigung aller BaFin Hinweise. Die Frage ist immer wie lange das andauert. Mit der Kanzlei Heuking Kühn hat man da sicherlich auch einen kompetenten Partner in juristischen Fragen im Boot.