Dexia Kommunalbank Deutschland AG – kein Genuss für Genussrechteinhaber?

Wir geben bekannt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt worden ist. Der Jahresabschluss weist zum 31. Dezember 2013 einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 86.935.255,46 aus. Vor Entnahmen aus Genussrechtskapital des Jahres 2013 waren dies EUR 93.233.873,97. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von EUR 1.583.152,47 und dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 91.650.721,50. Der Jahresabschluss ist gemäß § 325 HGB fristgemäß dem elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung eingereicht worden. Er ist bereits jetzt unter www.dexia.de einsehbar.

Die Dexia Kommunalbank Deutschland AG hat Namensgenussscheine und Inhabergenussscheine emittiert. Gemäß den Genussscheinbedingungen sowohl für die Namensgenussscheine als auch für die Inhabergenussscheine sind Ausschüttungen auf die Genussscheine jeweils dadurch begrenzt, dass durch sie kein Bilanzverlust entstehen darf. Der Bilanzverlust zum 31.12.2013 führt zum vollständigen Ausfall der Ausschüttungen auf die Genussscheine für das Geschäftsjahr 2013.

Nach den jeweiligen Genussscheinbedingungen nehmen die Genussscheine zudem an dem entstanden Verlust teil. Die Namensgenussscheine einerseits und die Inhabergenussscheine andererseits sehen hierfür unterschiedliche Bestimmungen vor.