HLO Consulting Group GmbH – Insolvenzverfahreneröffnung – Hunderte von Anlegern geschädigt?

Über das Vermögen der HLO Consulting Group GmbH, Pfnorstraße 10-14, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89176), vertr. d.: 1. Pius Valerian Thassilo David Gödecke, Stahlbaustraße 7, 64560 Riedstadt-Goddelau, (Geschäftsführer), 2. Hüseyin Oran, (Geschäftsführer) ist am 13.05.2014 um 12:00 Uhr das Haupt-Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dem Unternehmen war von Seiten der BaFin im Jahre 2012 die Rückabwicklung einer Kapitalanlage aufgegeben worden. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2012/vm_120803_hlo_consulting.html  . Auch die Staatsanwaltschaft in Darmstadt hatte damals einen Bericht zu den Vorgängen um die HLO Consulting Group veröffentlicht.

https://www.sta-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/STA_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/STA_Darmstadt_Internet/sub/6c2/6c26775f-9b2b-a317-9cda-a2b417c0cf46,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm IE 10/14 :

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989, E-Mail: darmstadt@ww-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)     Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.06.2014 anzumelden;

b)     dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1.    am: Dienstag, 29.07.2014, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits durch Vergleich oder Schiedsvertrag,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

Ø  Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø  Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

2.    am: Dienstag, 29.07.2014, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis:

Ø  Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Darmstadt, 13.05.2014