LKA warnt vor dubiosen Stellenangeboten als „Finanzagent“

Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen nachdrücklich vor dubiosen Stellenangeboten und Nebenverdienstmöglichkeiten, in denen unbekannte Unternehmen nach sogenannten Finanzagenten suchen.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Betrugsmasche hereinfallen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Die Finanzagenten werden dabei nicht nur um ihr eigenes Geld gebracht, ihnen droht auch eine Strafanzeige.

Im Jahr 2011 wurden 3.992 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als Finanzagenten von Kriminellen betätigt haben. Damit entfallen rund 31 Prozent der insgesamt 12.868 in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Geldwäsche-Verdachtsanzeigen auf Finanzagenten. „Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“ – mit solchen Jobangeboten locken Kriminelle ihre Opfer. In Jobbörsen, Internetauftritten oder per E-Mail geben sie sich als Vertreter scheinbar seriöser „Finanzmanagementunternehmen“ o.Ä. aus und sprechen in immer größer werdendem Umfang Inhaber von Bankkonten in Deutschland an.

Das Ziel: Die Betrüger wollen ahnungslose Kontoinhaber für eine Tätigkeit als sogenannte Finanzagenten gewinnen (weitere Bezeichnungen für angebotene Stellen: „Financial Agent“, „Finanzmanager“, „Escrow Agent“, „Treuhandagent“, „Lieferungsmanager“, „Finanztransaktionsmanager“, „Projekt Koordinator“, „Prozessmanager“, „Regional Manager für Zahlungsbearbeitung“). Der Finanzagent muss nur das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen. Darüber soll der Finanzagent dann Geldbeträge, die Dritte auf sein Konto überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z.B. Western Union) an eine im Ausland befindliche Person transferieren.

Als Belohnung winkt eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf. Die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder stammen von Personen, die selbst Opfer u.a. betrügerischer Machenschaften geworden sind. Dies führt dazu, dass die ursprüngliche Überweisung von diesen Opfern widerrufen wird. Weil aber der Finanzagent seinerseits die Geldbeträge weiter überwiesen hat, bleibt er auf dem dadurch entstehenden Schaden sitzen.

Die Betrugshandlungen resultieren hauptsächlich entweder aus „Phishing“-Aktionen – hierbei werden Kontozugangsdaten erschlichen. Dann überweisen Betrüger Geldbeträge vom Opferkonto auf Konten von vorher angeworbenen Finanzagenten. Und die wiederum transferieren das Geld weiter ins Ausland. Hierdurch entstehen erhebliche Vermögensschäden oder aus betrügerischen Internet-Auktionen – auf Internet-Auktionsplattformen werden Waren zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis angeboten. Der Käufer soll den Kaufpreis auf das Konto eines Finanzagenten überweisen, die erstandene Ware wird allerdings nie übersandt.

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Quelle:LKA Bayern