Rückforderungen von Ausschüttungen
Die Fondsgesellschaft darf nur dann gewinnunabhängige Ausschüttungen von den Kommanditisten zurückfordern, wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. So urteilten die Richter des zweiten Zivilsenats am Bundesgerichtshof gestern (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11).
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Quelle:Cash Online