Pressemitteilung Dr. Kübler zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KGaA
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KGaA, Dresden und weiterer Gesellschaften der FuBus / INFINUS-Gruppe
Stand der Dinge und Schritte nach Verfahrenseröffnung
Statement von Dr. Bruno M. Kübler Insolvenzverwalter der Future Business KGaA, anlässlich der Pressekonferenz zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Dienstag, 1.April 2014, 11.00 Uhr
Kanzlei KÜBLER, Dresden –
Es gilt das gesprochene Wort – Sperrfrist: Beginn der Rede
Vorbemerkung
Das Insolvenzverfahren über die FuBus – Gruppe ist in seiner Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung das vielleicht schwierigste Verfahren in meiner bisher fünfunddreißigjährigen Verwalter praxis. Die enormen Gläubigerforderungen (rd. ? 1 Mrd.), die hohe Anzahl der betroffenen Anleger (rd. 40.000), die vielfältigen Tätigkeiten der Gruppe und das weitverzweigte Geflecht der Gesellschaften stellen höchste Ansprüche an alle an der Aufklärung und an der Verwertung Beteiligten. Es wird aber in den nächsten ein bis zwei Stunden hohe Ansprüche auch an Sie stellen – zumindest zeitlich . Wenn man den Fall wirklich verstehen will, reicht es nicht, an der Oberfläche zu kratzen, sondern man muss sich mit der Vorschichte und den Umständen detaillierter beschäftigen. Ich hatte darauf bereits in der Einladung hingewiesen. Natürlich werde ich aber trotzdem versuchen, mich so kurz wie möglich zu fassen.
Ausgangslage
Heute geht es hier hauptsächlich um die Future Business KGaA, kurz: FuBus, als deren Insolvenzverwalter mich heute das Amtsgericht Dresden bestellt hat und deren vorläufiger Insolvenzverwalter ich seit dem Insolvenzantrag Mitte November 2013 bis heute war. Weiterhin verwalte ich das Privatinsolvenzverfahren von Jörg Biehl, dem persönlich haftenden Gesellschafter der FuBus (Verfahrenseröffnung voraussichtlich im Laufe des Monats April) sowie die Infinus PR & Marketing GmbH (Verfahren ebenfalls heute eröffnet).
Mein Kanzleipartner und Kollege Dr. Franz – Ludwig Danko verwaltet die zum FuBus – Konzern gehörenden INFINUS Financial Partner AG, Moritzburger Versicherungsmakler GmbH und Capital Business GmbH (Verfahren sämtlich ebenfalls heute eröffnet). Schließlich bin ich noch mit dem Verfahren der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut („blaue INFINUS“) befasst (konzernrechtlich mit den anderen Gesellschaften nicht verflochten).
Die FuBus ist die Konzernober – bzw. Muttergesellschaft der sog. FuBus – bzw. INFINUS – Gruppe. FuBus fungierte als Emissionshaus, das sich über die Ausgabe von Orders Schuldverschreibungen und Genussrechten sowie die Aufnahme von sog. Nachrangdarlehen refinanzierte. Die Geschäftsbereiche und Märkte der Emittentin waren der Kauf und die Verwertung kapitalbildender Lebensversicherungen, die Beteiligung an Unternehmen, der Kauf und die Verwertung von Immobilien und seit 2011 auch die Vermittlung und der Abschluss von Edelmetallsparplänen, insbesondere in Form von Goldsparplänen. Am 5. November 2013 fanden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden bei der FuBus-Gruppe wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges, des Betruges und der Bilanzfälschung gegen die Verantwortlichen der Unternehmensgruppe bundesweit Durchsuchungen statt. Dabei wurden nahezu die gesamten Geschäftsunterlagen der FuBus beschlagnahmt. Die Konzernmanager Biehl, Ott, Pardeike, Prof. Dr. Kadkhodai, Bullin und Kison wurden inhaftiert. Herr Jens Pardeike wurde am 10. Februar 2014 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Auflagen vorläufig aus der Haft entlassen. Insgesamt wird gegen zehn Personen, darunter auch gegen den Steuerberater und gegen den Wirtschaftsprüfer der FuBus, die Herren Stübner und Hußendörfer, ermittelt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, eingeworbene Anlegergelder – nach Art eines Schneeballsystems – in Lebensversicherungen und Goldsparpläne investiert und dabei über verdeckte Provisionsabreden wesentliche Teile der von Dritten gezahlten Provisionen im Konzern vereinnahmt zu haben, ohne dies den Anlegern offenzulegen und sich demgemäß strafbar gemacht zu haben.
In den nachfolgenden Tagen nach dem 05.11.2013 wurde nahezu das gesamte bekannte dingliche Vermögen der FuBus, von Konzernunternehmen und beteiligten (Privat-) Personen arretiert. In der Folge kam der operative Geschäftsbetrieb der FuBus zum Erliegen. Es wurde Insolvenzantrag gestellt.
Während des gesamten bisherigen Eröffnungsverfahrens habe ich eng mit der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Landeskriminalamt Sachsen zusammengearbeitet. Es fand ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Auf meinen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Dresden mir vollumfängliche, fortlaufende Akteneinsicht in die Ermittlungsakte gewährt und mir diese nebst der dort vorhandenen Buchhaltung der FuBus in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ich bitte in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass ich grundsätzlich keine Angaben zu strafrechtlichen Fragen geben kann (vgl. § 353 d Nr. 3 StGB) und mich in meiner Tätigkeit ausschließlich auf meine Aufgaben als Insolvenzverwalter beschränke.
Eine umfassende Sichtung der durch die Staatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmten und sichergestellten körperlichen Akten konnte bisher nicht erfolgen. Diese befinden sich neben weiteren umfangreichen Unterlagen in Räumlichkeiten des LKA Sachsen. Ich konnte mir nach entsprechenden Anträgen bei den Ermittlungsbehörden einen persönlichen Eindruck über den Umfang der asservierten Unterlagen verschaffen, die sich in ca. 1.300 Umzugskartons bzw. diversen sichergestellten Aktenschränken befinden. Unter ihnen befinden sich nahezu sämtliche Geschäftsunterlagen der FuBus-Unternehmensgruppe, so auch die der FuBus. Eine vollständige Aktenrecherche ist aufgrund des Umfangs der Unterlagen erst nach Beendigung des derzeit von den Ermittlungsbehörden durchgeführten Einscannens möglich.
Um eine möglichst hohe Ermittlungsbreite und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen, arbeite ich zudem mit den Insolvenzverwaltern der anderen Gesellschaften des FuBus-Konglomerats zusammen. Dies gilt sowohl für die Ermittlung der vorhandenen Vermögenswerte als auch für die Durchführung der Insolvenzverfahren.
Trotz der o.g. Schwierigkeiten ist es mir gelungen, ein schon recht präzises Bild der Fakten und Zusammenhänge zu gewinnen, das ich Ihnen im Folgenden schildern und erläutern werde.
Tätigkeitsfelder und Geschäftsmodelle der FuBus und deren Finanzierung
Die Tätigkeitsfelder der FuBus gliederten sich in:
– Lebensversicherungen,
– Edelmetallsparpläne,
– Beteiligungen,
– Immobilien.
Das Kerngeschäft der FuBus war lange Jahre im Wesentlichen der Erwerb und die Verwertung von bestehenden bzw. neu abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungen. Die Schuldnerin agierte seit ihrer Gründung im Jahr 2000 zunächst nahezu ausschließlich auf dem sog. Versicherungs-Zweitmarkt („Fremdgeschäft“). Das Geschäftsfeld basierte auf dem Erwerb bestehender „junger“ 5 kapitalbildender Versicherungen zu anfänglich geringen Rückkaufswerten und auf der Weiterführung im eigenen Namen zu veränderten Konditionen (z. B. Sonderkonditionen aufgrund Volumeneffekten sowie Umstellung von Monats- auf Jahresbeiträge) und damit verbundenen positiven Renditeeffekten bis zur Verwertung zu gestiegenen Rückkaufswerten. Der originäre Versicherungsnehmer sollte hierdurch die Möglichkeit erhalten, unattraktive Konditionen und Verluste beim Rückkauf durch die Versicherungsgesellschaft zu vermeiden. Der Ablauf eines solchen Geschäftes lässt sich beispielhaft – vereinfacht – wie folgt beschreiben:
– Ein von einem Versicherungsmakler betreuter Kunde will/muss seinen Versicherungsvertrag (z.B. wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten) aufgeben.
– Der Kunde würde bei einer Kündigung des Vertrages einen Verlust realisieren (der auszuzahlende Rückkaufswert läge gerade bei „jungen“ Verträgen unter den eingezahlten Beiträgen); der Makler müsste bei frühzeitiger Kündigung die für die Vermittlung des Vertragsabschlusses erhaltene Provision (anteilig) zurückzahlen.
– Die FuBus kauft zur Vermeidung der vorstehenden Konsequenzen den Versicherungsvertrag innerhalb der sog. Stornofrist und zahlt dem Kunden den Rückkaufswert zum Stichtag zzgl. eines „Aufschlages“ (Beispiel: der Rückkaufswert einer Versicherung beträgt € 10.000,00; der Kunde würde bei vorzeitiger Auszahlung wegen Kündigung demnach € 10.000,00 erhalten; die FuBus zahlt dem Kunden € 12.000,00);
– Der Kunde realisiert also einen Gewinn und verfügt über „freie“ Mittel; der Makler behält die bereits von ihm verdiente Abschlussprovision.
– Die FuBus bindet durch solche Geschäfte den Makler, „übernimmt“ dessen Kunden und erweitert das eigene Kundenportfolio; sie versucht, mit diesem Kunden, der nun über „freie“ Mittel verfügt, Folgegeschäfte abzuschließen; für die Vermittlung solcher Folgegeschäfte, z.B. Abschluss neuer Versicherungsverträge, durch konzernverbundene Unternehmen, werden Provisionen verdient, die über Gewinnabführungsverträge wieder der FuBus zufließen; in anderen Fällen hat der Kunde den ihm für die Übertragung der Versicherung zustehenden Kaufpreis in Anlageprodukte derFuBus, z.B. Orderschuldverschreibungen, investiert.
Da der Versicherungszweitmarkt (das sog „Fremdgeschäft“) aufgrund der stetigen Absenkung des Garantiezinses zunehmend von einer hohen Unsicherheit geprägt wurde, ging die FuBus im späteren Verlauf dazu über, neben dem Ankauf von Gebrauchtpolicen sog. „Eigengeschäfte“ vorzunehmen. Hierbei handelte es sich um von der FuBus selbst als Versicherungsnehmerin abgeschlossene – großvolumige – Lebensversicherungen. Versicherte Personen waren dabei stets die Organe und/oder Mitarbeiter der FuBus und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Die durchschnittliche Laufzeit dieser bei zahlreichen bundesdeutschen, österreichischen und luxemburgischen Versicherern abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge betrug 30 Jahre. Ihr monatliches Beitragsvolumen betrug zuletzt im Jahr 2013 durchschnittlich 13 Mio. Euro. Dabei handelte es sich ausschließlich um sog. Fondspolicen 6 (fondsgebundene Versicherungsverträge). Diese unterlagen keinem Garantiezins und versprachen höhere Renditen.
Durch den Abschluss der überwiegend großvolumigen Eigenverträge verdiente die stets als Vermittlerin eingeschaltete Tochtergesellschaft der FuBus, die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner, die entsprechenden Abschlussprovisionen. Denn diese hatte ihrerseits mit dem jeweiligen Versicherer Courtage-Vereinbarungen geschlossen. Sobald diese also eine auf die FuBus lautende Versicherung vermittelte, erhielt sie vom Versicherer eine Provision. Im Durchschnitt betrug diese Courtage 5 % der Versicherungssumme – berechnet auf die gesamte Vertragslaufzeit. Diese Provisionen wurden der INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner vom jeweiligen Versicherer zumeist als Vorschuss – z.B. bei Zahlung des ersten Monatsbeitrages – ausgezahlt. Auf diese Weise erlangte die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner mit Hilfe der neuen Versicherungsverträge frische Liquidität, die dann stets zeitnah aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages als Abschlagsleistungen an die FuBus weitergeleitet wurde und dort als gewinnerhöhender Ertrag gebucht werden konnte.
Zusätzlich konnte die FuBus aus von ihr geschlossenen Fremd- und Eigenversicherungen nach wenigen Beitragszahlungen eigene Liquidität durch Aufnahme sog. Policendarlehen (bei sog. Fremd- oder Zweitmarktversicherungsverträgen) bzw. durch Vornahme sog. Teilrückkäufe (bei sog. überwiegend fondsgebundenen Eigenversicherungen) generieren.
Vorrangiges Ziel des Abschlusses von Eigenverträgen war die Generierung von Liquidität durch den Verdienst hoher Provisionen, die wiederum zum einen zur Finanzierung von (neuen) Investitionen, zum anderen aber auch zur Bedienung von fälligen Zins- und Kapitalansprüchen der FuBus- Orderschuldverschreibungsgläubiger verwendet wurde. Der Versicherungsbestand der FuBus basierte zuletzt nahezu ausschließlich auf sog. Eigengeschäften.
Edelmetallsparpläne
Als Kompensat für das aus den o.g. Gründen stark zurückgehende Versicherungsgeschäft investierte die FuBus seit Herbst 2011 in Gold und andere Edelmetalle.
Es ergibt sich folgender Geschäftsablauf:
– Die Schuldnerin schließt langfristige Edelmetallsparpläne (30 Jahre Laufzeit) mit den österreichischen Vertragspartnern Protected Noble Metals GmbH oder Terra Premium GmbH und zahlt i.d.R. monatliche Beiträge an diese Gesellschaften.
– Die Geschäfte werden „offiziell“ von der Tochtergesellschaft, der INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner, vermittelt. 8
– Mit der ersten Beitragszahlung sind auch die zu entrichtenden Anschaffungsnebenkosten (Vermittlungsprovisionen) in Höhe von 12% der Gesamtinvestition für die Schuldnerin zur Zahlung an die Protected Noble Metals GmbH bzw. die Terra Premium GmbH fällig.
– 11,9% dieser von der Schuldnerin gezahlten Anschaffungsnebenkosten führen die Protected Noble Metals GmbH bzw. die Terra Premium GmbH ihrerseits zeitnah als Vermittlungsprovision an die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner ab.
– Die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner weist die Vermittlungsprovisionen in ihrem Jahresabschluss als eigene Umsätze aus und führt diese Erträge im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages an die Schuldnerin ab.
– Die Protected Noble Metals GmbH bzw. die Terra Premium GmbH behalten somit jeweils nur 0,1% der Anschaffungsnebenkosten als eigenen Ertrag.
– Von den von der Schuldnerin gezahlten monatlichen Beiträgen erwerben die Protected Noble Metals GmbH bzw. die Terra Premium GmbH physische Edelmetalle, insbesondere Gold, von der Pro Aurum KG und lagern die erworbenen Bestände in deren Depot in München und in deren Zollfreilager in Embrach in der Schweiz ein.
– Die Gebühren für die Lagerung der Edelmetalle bei der Pro Aurum KG werden gesondert berechnet und von der Schuldnerin bezahlt.
Die Bedeutung des Geschäftsfeldes „Investition in Edelmetallsparpläne“ nicht nur für die Schuldnerin, sondern für die gesamte Unternehmensgruppe lässt sich an folgenden Kennzahlen ermessen:
Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete der FuBus-Konzern Provisionserlöse in Höhe von insgesamt € 192,9 Mio. 80% dieser Erlöse, mithin ein Betrag von € 154,6 Mio., resultieren allein aus der Vermittlung von Edelmetallsparplänen. Gezeichnet haben die Sparpläne allerdings nicht nur externe Anleger, sondern insbesondere die Schuldnerin selbst. Bis zum Jahr 2012 hatte die Schuldnerin Edelmetallbestände in Höhe von rd. € 156,2 Mio. aktiviert, wobei sich die darin enthaltenen Anschaffungsnebenkosten auf rd. € 141,4 Mio. (davon ca. € 81,0 Mio. Bestandserhöhung in 2012) belaufen. In physische Edelmetalle hatte die Schuldnerin demnach lediglich gut € 15,0 Mio. investiert.
Hintergrund und bilanzieller Effekt des Geschäftsmodells Edelmetallsparpläne lassen sich wie folgt veranschaulichen:
Ohne die „Investition“ in Edelmetallsparpläne und die dargestellten Auswirkungen dieses „Geschäftsmodells“ im Jahresabschluss 2012 wären – mögliche andere Maßnahmen außer Acht gelassen – die Konzernumsätze um ca. 81 Mio. EUR niedriger ausgefallen. Der Konzern hätte keinen Gewinn, sondern vielmehr einen hohen Verlust ausweisen müssen. Der operative Cashflow wäre ebenfalls in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages negativ ausgefallen; dieser ist aber eine relevante Kennzahl für alle Anleihegläubiger.
Beteiligungen
Zusätzlich investierte die FuBus in Tochtergesellschaften, die Finanzdienstleistungen und unterstützende Dienstleistungen erbrachten. Hinzu kamen zunehmend Unternehmensbeteiligungen, die der Erweiterung des eigenen Vertriebsnetzes und Produktportfolios dienen sollten. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Beteiligungen ausschließlich um branchengleiche Unternehmen. Die FuBus profitierte zudem insbesondere aus Gewinnabführungsverträgen mit einzelnen Tochtergesellschaften.
Kauf und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien
Die FuBus investierte darüber hinaus in Immobilien. Primäre Ziele waren nach bisherigen Erkenntnissen die kurzfristige Aufwertung und gewinnbringende Verwertung von exklusiven Immobilien. Mittel- bis langfristige Investitionen waren demnach vorrangig nicht vorgesehen. Daneben investierte die FuBus in Immobilien, die der eigenen Nutzung sowie der Vermietung und Verpachtung an Tochtergesellschaften dienten. Einzelne Immobilien wurden auch an Dritte vermietet.
Finanzierung der Tätigkeitsfelder und Geschäftsmodelle
Die Finanzierung der Investitionstätigkeiten der FuBus erfolgte im Wesentlichen durch die Emission eigener Finanzprodukte. Daneben deckte sie ihren Kapitalbedarf durch die Aufnahme sog. 10 Policendarlehen bei den Versicherungsgesellschaften und gewährte ihrerseits den Konzerngesellschaften laufend sog. Kurzdarlehen.
Die FuBus gab Orderschuldverschreibungen, Genussrechte bzw. -scheine aus und nahm seit Juni 2013 Nachrangdarlehen auf.
Die nachfolgende Übersicht stellt das Anlagevolumen der FuBus, unterteilt nach den unterschiedlichen Finanzprodukten, für die Jahre 2009 bis 2013 dar.
Die Finanzierung der Geschäftsmodelle erfolgte im Wesentlichen durch die Emission von Orderschuldverschreibungen (per 4.11.2013 ca. 89,7%). Die Genussrechte machten lediglich ca. 5,7%, die Nachrangdarlehen ca. 4,6% des Anlegervolumens aus.
Orderschuldverschreibungen
Orderschuldverschreibungen sind Wertpapiere, die auf den Namen des Anlegers lauten und den Anlagebetrag, die Verzinsung und die Laufzeit sowie die Rückzahlungsbedingungen enthalten.
Die FuBus emittierte seit ihrer Gründung im Jahr 2000 Orderschuldverschreibungen sowohl mit unbegrenzten als auch festen Laufzeiten zwischen zwei und zehn Jahren. Der Zinssatz wurde fest vereinbart und gegenüber dem Anleger garantiert. Er betrug zwischen 5% und 9,1%.
Darüber hinaus bot die FuBus den Verkäufern kapitalbildender Versicherungen die Zeichnung von Orderschuldverschreibungen als „Ersatzinvestition“ an, d.h. sie zahlte als „Kaufpreis“ für die Rechte aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag keinen Geldbetrag aus, sondern gab Wertpapiere aus.
Orderschuldverschreibungen wurden bis Anfang August 2013 emittiert. Die letzte Emission lief am 2. August 2013 aus. Hintergrund war, dass die BaFin den neuen Emissionsprospekt wegen diverser Mängel nicht genehmigt hatte. Mit Bescheid vom 8. November 2013 versagte die Aufsichtsbehörde, nachdem die FuBus mehrfach die Gelegenheit zur „Nachbesserung“ erhalten hatte, endgültig die Billigung des Wertpapierprospektes der FuBus wegen teilweiser Unvollständigkeit, Unverständlichkeit und Inkohärenz.
Anlageprodukt
Genussrechte und Genussscheine
Ein Genussrecht stellt eine Kapitalüberlassung durch den Anleger an den Emittenten dar. Mit der Verbriefung eines Genussrechts entsteht ein Genussschein.
Der Anleger erhält dafür in der Regel eine gewinnabhängige Vergütung und ggf. eine Beteiligung am Liquidationserlös. Die Verzinsung ist üblicherweise höher als bei anderen Anlageformen, da der Anleger höhere Risiken eingeht. So tritt der Genussrechtsinhaber gemäß hier vorliegender Emissionsprospekte ausdrücklich hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurück. Im Insolvenzfall wird der Genussrechtsgläubiger erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt.
Die FuBus emittierte zur Deckung ihres Kapitalbedarfs Genussscheine (bis zum Jahr 2006) und Genussrechte (ab dem Jahr 2006) mit Gewinn- und Verlustbeteiligungen sowie Mindestlaufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren. Der Basiszinssatz betrug ausweislich der vorliegenden Emissionsprospekte zwischen 5% und 7%. Im Prospekt der FuBus heißt es dazu: „Reicht der Jahresüberschuss zur Zahlung nicht oder nicht vollständig aus oder muss er zur Auffüllung des Grundrechtskapitals bzw. zur vorgeschriebenen satzungsmäßigen oder gesetzlichen Rücklagenauffüllung verwendet werden, so reduziert sich der auf die jeweiligen Genussrechte entfallende Ausschüttungsbetrag entsprechend.“ Zusätzlich zur Basisverzinsung wurde ein sog. „Übergewinnzins“ zugesagt, dessen Maximalbetrag bis zu 7% betrug.
Nachrangdarlehen
Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das der Anleger der Gesellschaft zur Verfügung stellt, wobei es im Rang hinter alle anderen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers zurücktritt. Der Rangrücktritt wird durch eine entsprechende Erklärung vereinbart. Die Verzinsung ist üblicherweise höher als bei anderen Anlageformen, da der Anleger höhere Risiken trägt. Vorliegend gewährte die FuBus Zinsen in Höhe von 5% bis 8%. Auch hier tritt der Darlehensgeber hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurück.
Die Finanzierung über Nachrangdarlehen begann im Juni 2013. Hintergrund war, dass die BaFin den Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen nicht genehmigt hatte. Nach Mitteilung des Herrn Biehl befand sich die FuBus daher bereits im Mai 2013 in einer „Notsituation“. Die Vermittler benötigten ein neues Produkt, die FuBus zur Vermeidung einer nachhaltigen Unterbrechung des Geschäftsablaufs und des Kapitalflusses eine neue Refinanzierungsform. Neue Emissionen von Orderschuldverschreibungen durften nicht mehr aufgelegt werden.
Policendarlehen und Teilrückkäufe
Die FuBus nahm zur Deckung ihres Kapitalbedarfs zudem sog. Policendarlehen auf bzw. führte Teilrückkäufe im Zusammenhang mit fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen durch. Policendarlehen werden von Versicherern an Versicherungsnehmer auf Basis bestehender Versicherungsverträge begeben. Die dem Versicherungsnehmer aus dem Vertrag zustehenden 12 Rückkaufwerte dienen der Versicherungsgesellschaft als Sicherheit. Teilrückkäufe sind vorzeitige (Teil-) Auszahlungen des ersparten Rückkaufwertes.
Die FuBus reichte die eingenommenen Finanzmittel in Form von Kurzdarlehen an ihre verbundenen Unternehmen weiter. So generierte sie weitere Erträge durch Zinszahlungen der Darlehensnehmer.
Bisherige Erkenntnisse zur Rentabilität der Geschäftsmodelle der FuBus
Zusammenfassend lässt sich nach meinen bisherigen Ermittlungen sagen, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die FuBus – entsprechend ihren eigenen Angaben in den Emissionsprospekten, Jahresabschlüssen etc. – mit den in die zuvor dargestellten Geschäftsfelder getätigten Investitionen nachhaltig und ausreichend Renditen erzielen konnte, um die gegenüber ihren Anlegern garantierten Zinsversprechen erfüllen zu können.
Die Geschäftsmodelle der FuBus, insbesondere die Geschäftsbereiche Erwerb bzw. Abschluss, Verwaltung und Verwertung von kapitalbildenden Lebensversicherungen und Abschluss von Edelmetallsparplänen, einerseits und die Generierung der den Anlegern zugesagten Zinsen von bis zu 9 % andererseits werden auch seitens der Ermittlungsbehörden einer detaillierten Überprüfung unterzogen.
Die positiven Jahresergebnisse der FuBus resultieren im Wesentlichen aus von Tochtergesellschaften erhaltenen Gewinnabführungen, insbesondere der „INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner. Allein im Jahr 2011 führte die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner rund 84 Mio. EUR im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages an die FuBus ab. Im Jahr 2012 waren es rund 94 Mio. EUR.
Es ist festzuhalten, dass die Investitionen in Beteiligungen kein wesentliches, ertragswirksames Geschäftsfeld darstellten, da Gewinnabführungen aus Beteiligungen, deren Gewinne aus fiktiven, konzerninternen Geschäften beruhen, nicht als werthaltig erachtet werden können.
Darüber hinaus machten Investitionen in Immobilien nur einen geringen Anteil an der Gesamtinvestitionstätigkeit der FuBus aus. In den Jahren 2009 bis 2013 investierte sie zwischen 8,9 Mio. und 11,3 Mio. EUR in Immobilien. Angesichts der Höhe der von Anlegern investierten Beträge von zuletzt rund 754 Mio. EUR ist selbst bei günstiger Entwicklung nicht davon auszugehen, dass das Geschäftsfeld Immobilien aufgrund der vergleichsweise geringen Investitionen geeignet war, wesentlich und nachhaltig zu einem positiven Gesamtergebnis beizutragen. Zudem nutzten die FuBus bzw. Konzernunternehmen diese Immobilien teilweise selbst, so dass sie insoweit für die Erzielung externer Erträge nicht zur Verfügung standen.
Die den Anlegern versprochenen Renditen konnten mithin nicht aus der (vergleichsweise geringen) Investitionstätigkeit in Immobilien erwirtschaftet werden.
Gleiches gilt für die Investitionen in Edelmetalle: Die tatsächlichen Investitionen in Gold und andere Edelmetalle waren vergleichsweise gering. In den ausgewiesenen Investitionsvolumina sind Anschaffungsnebenkosten in erheblichen Umfang aktiviert. Zumindest aus heutiger Sicht können diese Investitionen aufgrund des vergleichsweise geringen Umfangs nicht wesentlich zur Erzielung von Renditen der FuBus beigetragen haben.
Im Ergebnis bestehen erhebliche Zweifel an der mittelfristigen, geschweige denn langfristigen Rentabilität des „Geschäftsmodells“ der FuBus. Zusätzlich bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen in den letzten Jahren, jedenfalls aber seit 2009, falsche Jahresabschlüsse aufgestellt und fälschlicherweise hohe Gewinne ausgewiesen hat. Aus diesem Grunde habe ich zwischenzeitlich eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit – zunächst – des Jahresabschlusses 2009 erhoben. Sie basiert im Wesentlichen darauf, dass ein wesentlicher Teil der im Anlagevermögen bilanzierten Lebensversicherungen veräußert wurden und somit offensichtlich nicht mehr dazu bestimmt waren, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Sie hätten daher nicht mehr im Anlagevermögen ausgewiesen werden dürfen, sondern ins Umlaufvermögen umgegliedert werden müssen. Diese Umgliederung hätte sodann eine Bewertung der Policen nach strengem Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 4 HGB erfordert. Hier hätte dann der niedrigere beizulegende Wert angesetzt werden müssen.
Ermittlungen zu Vermögensgegenständen
Zu meinen wichtigsten Aufgaben als FuBus-Insolvenzverwalter gehört die Ermittlung und Sicherung von Vermögensgegenständen zugunsten der Gläubiger. Dies war und ist jedoch nach wie vor wegen der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Unterlagen sehr schwierig und langwierig.
Der derzeitige Sachstand ist wie folgt:
Zugunsten der FuBus besteht ein erheblicher Bestand an (fondsgebundenen) Lebensversicherungsverträgen. Ich habe alle mir anhand der mir vorliegenden Unterlagen und Informationen unterschiedlicher Beteiligter bekannt gewordenen Versicherungsgesellschaften – überwiegend mehrfach – angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob und ggf. welche Verträge mit der FuBus bestehen, ob Abtretungen, Verpfändungen oder andere Drittrechte bestehen, ob Policendarlehen gewährt wurden und wie hoch etwaige Rückkaufwerte sind. Die Antworten kamen teilweise nur sehr zögerlich und nach wiederholten Erinnerungen. Letztlich war es mir aber möglich, mir anhand der schriftlichen Rückläufer der Versicherer und einer Vielzahl von telefonischen Rückfragen einen Überblick über den Bestand der Verträge zu verschaffen.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Bestände physischer Edelmetalle. Nur gegen erhebliche Widerstände der Beteiligten gelang es schließlich, die im Eigentum der FuBus stehenden Bestände an Gold und anderen Edelmetallen (Silber, Palladium und Platin) zu verifizieren.
Nach jetzigem Stand sind folgende Vermögenswerte der Masse der FuBus zuzuordnen:
Ausweislich der Mitteilungen der Lebensversicherer sind aus den Verträgen – vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die sich im Verlauf des Verfahrens noch ergeben können – Realisationswerte in Höhe von rd. 227 Mio. EUR zu erwarten. Von diesem Betrag sind die vor Insolvenzantragstellung von der FuBus getätigten Teilrückkäufe bzw. aufgenommenen Policendarlehen in Höhe von insgesamt rd. 103 Mio. EUR in Abzug zu bringen. Außerdem sind hier bestehende Drittrechte i.H.v. rd. 15 Mio. EUR zu berücksichtigen, so dass rd. 109 Mio. EUR der freien Masse zugerechnet werden können.
Hinzu kommen Edelmetallbestände im Zeitwert von knapp 10 Mio Euro, im Eigentum der FuBus stehende Immobilien im Wert von knapp 17 Mio. EUR sowie Barguthaben bei Kreditinstituten i.H.v. rd. 13 Mio. EUR Außerdem habe ich Anfechtungsansprüche in Höhe von 2 Mio EUR ermittelt. Zusammenfassend ergibt sich nach dem jetzigen Stand eine verfügbare Masse von rd. 151 Mio. EUR.
Zahl und Struktur der Gläubiger
Nach jetzigem Stand ergibt sich folgendes Bild:
1. Anlegergläubiger
Gläubiger Verträge Betrag
Orderschuldverschreibungen 25.070 45.343 667.173 TEUR
Genussrechte 3.120 4.102
49.335 TEUR Genussscheine 246 362
Nachrangdarlehen 2.472 2.919 54.050 TEUR
Summe 30.908 52.726 770.558 TEUR
darunter Mehrfachzeichner ./. 2.518
Summe bereinigt 28.390
2. Sonstige Gläubiger
Gläubiger Verträge Betrag
Vorauszahlungsgläubiger
(auf künftige Emissionen)
562 648 15.622 TEUR
Sonstige 120 1.380 TEUR
Struktur der Orderschuldverschreibungsgläubiger
Anlagebetrag Einzahlungen
größer 1 Mio. EUR 7
größer 500 TEUR 24
größer 100 TEUR 636
größer 15 TEUR 11.508
größer 10 TEUR 10.478
größer 5 TEUR 16.889
kleiner 5 TEUR 5.701
Summe 45.343
Status der Orderschuldverschreibungsgläubiger
Die Orderschuldverschreibungsgläubiger, die nach Zahl und Anlagevolumen größte Gläubigergruppe, haben – ebenso wie eine geringe Zahl von sonstigen Gläubigern – gute Aussichten, am Ende des Verfahrens zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten. Sicher ist, dass dies aufgrund der fast beispiellosen Komplexität dieses Verfahrens einige Jahre dauern wird.
Status der Genussrechtszeichner
Genussrechte sind nachrangig. Ihre Inhaber sind gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Gesellschaft ausdrücklich im Rang zurückgetreten. Das bedeutet für die betroffenen Anleger: Das Genussrechtskapital wird daher im Falle eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt. Zusätzlich zu der in den Genussrechtsbedingungen geregelten Nachrangigkeit sehen die Emissionsprospekte der Schuldnerin eine Teilnahme des Genussrechtskapitals an den Verlusten der Gesellschaft vor. Weist die Gesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag aus, nimmt das Genussrechtskapital am Verlust der Gesellschaft bis zur vollen Höhe dadurch teil, dass das Genussrechtskapital im Verhältnis zum bilanzierten Grundkapital und zu den bilanzierten Gewinn- und Kapitalrücklagen anteilig vermindert wird. Die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber reduzieren sich entsprechend.
Sollte sich herausstellen, dass den Genussrechtsgläubigern Ansprüche wegen betrugsbedingter Schäden gegen die Schuldnerin zustehen, würden diese Ansprüche wie normale Insolvenzforderungen zu behandeln sein.
Status der Gläubiger von Nachrangdarlehen
Ähnlich schwierig ist die Situation für die Gläubiger von Nachrangdarlehen in verschiedenen Varianten. Sämtliche Darlehensgeber traten mit ihren Forderungen gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern im Rang zurück. Zahlungen von Ansprüchen aus den Nachrangdarlehen, insbesondere die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages, standen ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass bei der Darlehensnehmerin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht entsteht. Das jeweilige Nachrangdarlehen sollte im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger bedient werden.
Wie im Falle der Genussrechtsgläubiger können den Nachrangdarlehensgläubigern ggfls. auch deliktische Ansprüche im Range einer normalen Insolvenzforderung zustehen.
Weitere Maßnahmen zur Ermittlung und Realisierung von Vermögenswerten
Es bedarf im Rahmen des weiteren Verfahrensverlaufs einer detaillierten Ermittlung, wie die vereinnahmten Anlegergelder (Mittelherkunft) verwendet worden sind (Mittelverwendungskontrolle). Erste Vorarbeiten hierzu sind erfolgt. Auf Grund des Umfanges der Transaktionen sind die damit verbundenen Tätigkeiten überaus zeitaufwendig und werden – aller Voraussicht nach – bis ins nächste Jahr hinein andauern.
Ergänzend wird bereits geprüft, inwieweit Vorstände und Gesellschafter auch persönlich haftbar zu machen sind. Dies wird aber ebenfalls noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
Weiterer Verfahrensablauf nach Eröffnung
1. Versammlung nach Schuldverschreibungsgesetz
Die Schuldnerin hat seit ihrer Gründung insgesamt 4.852 Serien (davon 2.266 nach Schuldverschreibungsgesetz alter Fassung und 2.586 nach Schuldverschreibungsgesetz neuer Fassung) von Orderschuldverschreibungen mit verschiedenen Laufzeiten und Konditionen ausgegeben. Für die Gläubiger jeder Serie muss daher eine gesonderte Gläubigerversammlung durchgeführt werden, um den Gläubigern Gelegenheit zu geben, ihre Interessen zu bündeln und einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Diese 4.852 Versammlungen werden in einem Termin abgehalten, der am 13.05.2014 um 10:00 Uhr in der Messehalle 1 der Neuen Messe Dresden stattfindet.
Aufgabe dieses Vertreters ist es, die Forderungen der betreffenden Gläubiger beim Verwalter anzumelden, die Gläubiger im Laufe des Verfahrens zu vertreten und die Verteilung der Quotenzahlung an die Gläubiger vorzunehmen.
2. Ordentliche Gläubigerversammlung
Die ordentliche Gläubigerversammlung findet am 30.06.2014 statt.
3. Prüfungstermin
Der Prüfungstermin wird am 10.11.2014 im schriftlichen Verfahren abgehalten.
Quotenaussichten
Nach jetzigem Stand gehe ich von einer Quote bis zu 20% aus, die sich wie folgt ergibt:
Zur Bedienung der Insolvenzforderungen im normalen Rang in Höhe von rd. 684 Mio EUR stehen rd. 140 Mio EUR (freie Aktivmasse von 151 Mio EUR abzüglich Abwicklungsaufwand) zur Verfügung, was einer Quote von rd. 20 % entspricht. Sollten Genussrechtsgläubiger und Nachranggläubiger in Höhe von rd. 103 Mio EUR auch im normalen Rang zu befriedigen sein und die Insolvenzforderungen sich damit auf 787 Mio EUR erhöhen, ergibt sich zur Bedingung dieser Forderungen eine Quote von rd. 18 %.
In den nächsten Tagen werde ich ergänzend alle Gläubiger über die Gläubigerinformationsseite unter www.fubus.de über den Stand der Dinge nach Insolvenzeröffnung informieren. Die dort enthaltenen FAQs haben sich seit Insolvenzantrag sehr bewährt.
Vielen Dank!