Pressemitteilung Dr. Kübler zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KGaA

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KGaA, Dresden und weiterer Gesellschaften der FuBus / INFINUS-Gruppe

Stand der Dinge und Schritte nach Verfahrenseröffnung

Statement von Dr. Bruno M. Kübler Insolvenzverwalter der Future Business KGaA, anlässlich der Pressekonferenz zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Dienstag, 1.April 2014, 11.00 Uhr

Kanzlei KÜBLER, Dresden –

Es gilt das gesprochene Wort – Sperrfrist: Beginn der Rede

 

Vorbemerkung

Das Insolvenzverfahren über die FuBus – Gruppe ist in seiner Komplexität und wirtschaftlichen Bedeutung das vielleicht schwierigste Verfahren in meiner bisher fünfunddreißigjährigen Verwalter praxis. Die enormen Gläubigerforderungen (rd. ? 1 Mrd.), die hohe Anzahl der betroffenen Anleger (rd. 40.000), die vielfältigen Tätigkeiten der Gruppe und das weitverzweigte Geflecht der Gesellschaften stellen höchste Ansprüche an alle an der Aufklärung und an der Verwertung Beteiligten. Es wird aber in den nächsten ein bis zwei  Stunden hohe Ansprüche auch an Sie stellen – zumindest zeitlich . Wenn man den Fall wirklich verstehen will, reicht es nicht, an der Oberfläche zu kratzen, sondern man muss sich mit der Vorschichte und den Umständen detaillierter beschäftigen. Ich hatte darauf bereits in der Einladung hingewiesen. Natürlich werde ich aber trotzdem versuchen, mich so kurz wie möglich zu fassen.

Ausgangslage

Heute geht es hier hauptsächlich um die Future Business KGaA, kurz: FuBus, als deren Insolvenzverwalter mich heute das Amtsgericht Dresden bestellt hat und deren vorläufiger Insolvenzverwalter ich seit dem Insolvenzantrag Mitte November 2013 bis heute war. Weiterhin verwalte ich das Privatinsolvenzverfahren von Jörg Biehl, dem persönlich haftenden Gesellschafter der FuBus (Verfahrenseröffnung voraussichtlich im Laufe des Monats April) sowie die Infinus PR & Marketing GmbH (Verfahren ebenfalls heute eröffnet).

Mein Kanzleipartner und Kollege Dr. Franz – Ludwig Danko verwaltet die zum FuBus – Konzern gehörenden INFINUS Financial Partner AG, Moritzburger Versicherungsmakler  GmbH und Capital Business GmbH (Verfahren sämtlich ebenfalls heute eröffnet). Schließlich bin ich noch mit dem Verfahren der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut („blaue INFINUS“) befasst (konzernrechtlich mit den anderen Gesellschaften nicht verflochten).

Die FuBus ist die Konzernober – bzw. Muttergesellschaft der sog. FuBus – bzw. INFINUS – Gruppe. FuBus fungierte als Emissionshaus, das sich über die Ausgabe von Orders Schuldverschreibungen und Genussrechten sowie die Aufnahme von sog. Nachrangdarlehen refinanzierte. Die Geschäftsbereiche und Märkte der Emittentin waren der Kauf und die Verwertung kapitalbildender Lebensversicherungen, die Beteiligung an Unternehmen, der Kauf und die Verwertung von Immobilien und seit 2011 auch die Vermittlung und der Abschluss von Edelmetallsparplänen, insbesondere in Form von Goldsparplänen. Am 5. November 2013 fanden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden bei der FuBus-Gruppe wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges, des Betruges und der Bilanzfälschung gegen die Verantwortlichen der Unternehmensgruppe bundesweit Durchsuchungen statt. Dabei wurden nahezu die gesamten Geschäftsunterlagen der FuBus beschlagnahmt. Die Konzernmanager Biehl, Ott, Pardeike, Prof. Dr. Kadkhodai, Bullin und Kison wurden inhaftiert. Herr Jens Pardeike wurde am 10. Februar 2014 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Auflagen vorläufig aus der Haft entlassen. Insgesamt wird gegen zehn  Personen, darunter auch gegen den Steuerberater und gegen den Wirtschaftsprüfer der FuBus, die Herren Stübner und Hußendörfer, ermittelt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, eingeworbene Anlegergelder – nach Art eines Schneeballsystems – in Lebensversicherungen und Goldsparpläne investiert und dabei über verdeckte Provisionsabreden wesentliche Teile der von Dritten gezahlten Provisionen im Konzern vereinnahmt zu haben, ohne dies den Anlegern offenzulegen und sich demgemäß strafbar gemacht zu haben.

In den nachfolgenden Tagen nach dem 05.11.2013 wurde nahezu das gesamte bekannte dingliche Vermögen der FuBus, von Konzernunternehmen und beteiligten (Privat-) Personen arretiert. In der Folge kam der operative Geschäftsbetrieb der FuBus zum Erliegen. Es wurde Insolvenzantrag gestellt.

Während  des  gesamten  bisherigen  Eröffnungsverfahrens  habe  ich  eng  mit  der  Staatsanwaltschaft Dresden  und    dem  Landeskriminalamt  Sachsen  zusammengearbeitet.  Es  fand  ein  regelmäßiger Informationsaustausch  statt.  Auf  meinen  Antrag  hat  die  Staatsanwaltschaft  Dresden  mir vollumfängliche, fortlaufende Akteneinsicht in die Ermittlungsakte gewährt und mir diese nebst der dort  vorhandenen  Buchhaltung  der  FuBus  in  digitaler  Form  zur  Verfügung  gestellt.  Ich  bitte  in  diesem Zusammenhang  um  Verständnis,  dass  ich  grundsätzlich  keine  Angaben  zu  strafrechtlichen  Fragen geben kann (vgl. § 353 d Nr. 3 StGB) und mich in meiner Tätigkeit ausschließlich auf meine Aufgaben als Insolvenzverwalter beschränke.

Eine  umfassende  Sichtung  der  durch  die  Staatsanwaltschaft  Dresden  beschlagnahmten  und sichergestellten körperlichen Akten konnte bisher nicht erfolgen. Diese befinden sich neben weiteren umfangreichen Unterlagen in Räumlichkeiten des LKA Sachsen. Ich konnte mir nach entsprechenden Anträgen bei den Ermittlungsbehörden einen persönlichen Eindruck über den Umfang der asservierten Unterlagen  verschaffen,  die  sich  in  ca.  1.300  Umzugskartons  bzw.  diversen  sichergestellten Aktenschränken  befinden.  Unter  ihnen  befinden  sich  nahezu  sämtliche  Geschäftsunterlagen der FuBus-Unternehmensgruppe, so auch die der FuBus. Eine vollständige Aktenrecherche ist aufgrund des  Umfangs  der  Unterlagen  erst  nach  Beendigung  des  derzeit  von  den  Ermittlungsbehörden durchgeführten Einscannens möglich.

Um eine möglichst hohe Ermittlungsbreite und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen, arbeite ich zudem mit den Insolvenzverwaltern der anderen Gesellschaften des FuBus-Konglomerats zusammen.  Dies  gilt  sowohl  für  die  Ermittlung  der  vorhandenen  Vermögenswerte  als  auch  für  die Durchführung der Insolvenzverfahren.

Trotz  der  o.g.  Schwierigkeiten  ist  es  mir  gelungen,  ein  schon  recht  präzises  Bild  der  Fakten  und Zusammenhänge zu gewinnen, das ich Ihnen im Folgenden schildern und erläutern werde.

Tätigkeitsfelder und Geschäftsmodelle der FuBus und deren Finanzierung

Die Tätigkeitsfelder der FuBus gliederten sich in:

–  Lebensversicherungen,

–  Edelmetallsparpläne,

–  Beteiligungen,

–  Immobilien.

Das Kerngeschäft der FuBus war lange Jahre im Wesentlichen der Erwerb und die Verwertung von bestehenden  bzw.  neu  abgeschlossenen  kapitalbildenden  Lebensversicherungen.  Die  Schuldnerin agierte seit ihrer Gründung im Jahr 2000 zunächst nahezu ausschließlich auf dem sog. Versicherungs-Zweitmarkt  („Fremdgeschäft“).  Das  Geschäftsfeld  basierte  auf  dem  Erwerb  bestehender  „junger“ 5 kapitalbildender Versicherungen zu anfänglich geringen Rückkaufswerten und auf der Weiterführung im  eigenen  Namen  zu  veränderten  Konditionen  (z.  B.  Sonderkonditionen  aufgrund  Volumeneffekten sowie Umstellung von Monats- auf Jahresbeiträge) und damit verbundenen positiven Renditeeffekten bis  zur  Verwertung  zu  gestiegenen  Rückkaufswerten.  Der  originäre  Versicherungsnehmer  sollte hierdurch  die  Möglichkeit  erhalten,  unattraktive  Konditionen  und  Verluste  beim  Rückkauf  durch  die Versicherungsgesellschaft zu vermeiden. Der Ablauf eines solchen Geschäftes lässt sich beispielhaft – vereinfacht – wie folgt beschreiben:

–  Ein  von  einem  Versicherungsmakler  betreuter  Kunde  will/muss  seinen  Versicherungsvertrag  (z.B. wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten) aufgeben.

–  Der Kunde würde bei einer Kündigung des Vertrages einen Verlust realisieren (der auszuzahlende Rückkaufswert  läge  gerade  bei  „jungen“  Verträgen  unter  den  eingezahlten  Beiträgen);  der  Makler müsste  bei  frühzeitiger  Kündigung  die  für  die  Vermittlung  des  Vertragsabschlusses  erhaltene Provision (anteilig) zurückzahlen.

–  Die  FuBus  kauft  zur  Vermeidung  der  vorstehenden  Konsequenzen  den  Versicherungsvertrag innerhalb  der  sog.  Stornofrist  und  zahlt  dem  Kunden  den  Rückkaufswert  zum  Stichtag  zzgl.  eines „Aufschlages“  (Beispiel:  der  Rückkaufswert  einer  Versicherung  beträgt  €  10.000,00;  der  Kunde würde bei vorzeitiger Auszahlung wegen Kündigung demnach € 10.000,00 erhalten; die FuBus zahlt dem Kunden € 12.000,00);

–  Der Kunde realisiert also einen Gewinn und verfügt über „freie“ Mittel; der Makler behält die bereits von ihm verdiente Abschlussprovision.

–  Die FuBus bindet durch solche Geschäfte den Makler, „übernimmt“ dessen Kunden und erweitert das eigene  Kundenportfolio;  sie  versucht,  mit  diesem  Kunden,  der  nun  über  „freie“  Mittel  verfügt, Folgegeschäfte  abzuschließen;  für  die  Vermittlung  solcher  Folgegeschäfte,  z.B.  Abschluss  neuer Versicherungsverträge,  durch  konzernverbundene  Unternehmen,  werden  Provisionen  verdient,  die über Gewinnabführungsverträge wieder der FuBus zufließen; in anderen Fällen hat der Kunde den ihm für die Übertragung der Versicherung zustehenden Kaufpreis in Anlageprodukte derFuBus, z.B. Orderschuldverschreibungen, investiert.

 

Da  der  Versicherungszweitmarkt  (das  sog  „Fremdgeschäft“)  aufgrund  der  stetigen  Absenkung  des Garantiezinses zunehmend von einer hohen Unsicherheit geprägt wurde, ging die FuBus im späteren Verlauf  dazu  über,  neben  dem  Ankauf  von  Gebrauchtpolicen  sog.  „Eigengeschäfte“  vorzunehmen. Hierbei  handelte  es  sich  um  von  der  FuBus  selbst  als  Versicherungsnehmerin  abgeschlossene  – großvolumige – Lebensversicherungen. Versicherte Personen waren dabei stets die Organe und/oder Mitarbeiter  der  FuBus  und  ihrer  Beteiligungsgesellschaften.  Die  durchschnittliche  Laufzeit  dieser  bei zahlreichen bundesdeutschen, österreichischen und luxemburgischen Versicherern abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge betrug 30 Jahre. Ihr monatliches Beitragsvolumen betrug zuletzt im Jahr 2013  durchschnittlich  13  Mio.  Euro.  Dabei  handelte  es  sich  ausschließlich  um  sog.  Fondspolicen 6 (fondsgebundene  Versicherungsverträge).  Diese  unterlagen  keinem  Garantiezins  und  versprachen höhere Renditen.

Durch  den  Abschluss  der  überwiegend  großvolumigen  Eigenverträge  verdiente  die  stets  als Vermittlerin eingeschaltete Tochtergesellschaft der FuBus, die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner, die  entsprechenden  Abschlussprovisionen.  Denn  diese  hatte  ihrerseits  mit  dem  jeweiligen Versicherer Courtage-Vereinbarungen geschlossen. Sobald diese also eine auf die FuBus lautende Versicherung  vermittelte,  erhielt  sie  vom  Versicherer  eine  Provision.  Im  Durchschnitt  betrug  diese Courtage  5  %  der  Versicherungssumme  –  berechnet  auf  die  gesamte  Vertragslaufzeit.  Diese Provisionen wurden der INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner vom jeweiligen Versicherer zumeist als Vorschuss – z.B. bei Zahlung des ersten Monatsbeitrages – ausgezahlt. Auf diese Weise erlangte die INFINUS  AG – Ihr Kompetenz-Partner mit Hilfe der neuen Versicherungsverträge frische Liquidität, die  dann  stets  zeitnah  aufgrund  des  bestehenden  Gewinnabführungsvertrages  als Abschlagsleistungen  an  die  FuBus  weitergeleitet  wurde  und  dort  als  gewinnerhöhender  Ertrag gebucht werden konnte.

Zusätzlich  konnte  die  FuBus  aus  von  ihr  geschlossenen  Fremd-  und  Eigenversicherungen  nach wenigen Beitragszahlungen eigene Liquidität durch Aufnahme sog. Policendarlehen (bei sog. Fremd- oder  Zweitmarktversicherungsverträgen)  bzw.  durch  Vornahme  sog.  Teilrückkäufe  (bei  sog. überwiegend fondsgebundenen Eigenversicherungen) generieren.

Vorrangiges Ziel des Abschlusses von Eigenverträgen war die Generierung von Liquidität durch den Verdienst  hoher  Provisionen,  die  wiederum  zum  einen  zur  Finanzierung  von  (neuen)  Investitionen, zum  anderen  aber  auch  zur  Bedienung  von  fälligen  Zins-  und  Kapitalansprüchen  der  FuBus- Orderschuldverschreibungsgläubiger  verwendet  wurde.  Der  Versicherungsbestand  der  FuBus basierte zuletzt nahezu ausschließlich auf sog. Eigengeschäften.

Edelmetallsparpläne

Als Kompensat für das aus den o.g. Gründen stark zurückgehende Versicherungsgeschäft investierte die FuBus seit Herbst 2011 in Gold und andere Edelmetalle.

Es ergibt sich folgender Geschäftsablauf:

–  Die  Schuldnerin  schließt  langfristige  Edelmetallsparpläne  (30  Jahre  Laufzeit)  mit  den österreichischen Vertragspartnern Protected Noble Metals GmbH oder Terra Premium GmbH und zahlt i.d.R. monatliche Beiträge an diese Gesellschaften.

–  Die  Geschäfte  werden  „offiziell“  von  der  Tochtergesellschaft,  der  INFINUS  AG  –  Ihr Kompetenz-Partner, vermittelt. 8

–  Mit  der  ersten  Beitragszahlung  sind  auch  die  zu  entrichtenden  Anschaffungsnebenkosten (Vermittlungsprovisionen)  in  Höhe  von  12%  der  Gesamtinvestition  für  die  Schuldnerin  zur Zahlung an die Protected Noble Metals GmbH bzw. die Terra Premium GmbH fällig.

–  11,9% dieser von der Schuldnerin gezahlten Anschaffungsnebenkosten führen die Protected Noble  Metals  GmbH  bzw.  die  Terra  Premium  GmbH  ihrerseits  zeitnah  als Vermittlungsprovision an die INFINUS AG – Ihr Kompetenz-Partner ab.

–  Die  INFINUS  AG  –  Ihr  Kompetenz-Partner  weist  die  Vermittlungsprovisionen  in  ihrem Jahresabschluss  als  eigene  Umsätze  aus  und  führt  diese  Erträge  im  Rahmen  des Gewinnabführungsvertrages an die Schuldnerin ab.

–  Die Protected Noble Metals GmbH bzw. die Terra Premium GmbH behalten somit jeweils nur 0,1% der Anschaffungsnebenkosten als eigenen Ertrag.

–  Von den von der Schuldnerin gezahlten monatlichen Beiträgen erwerben die Protected Noble Metals GmbH bzw. die Terra Premium GmbH physische Edelmetalle, insbesondere Gold, von der Pro Aurum KG und lagern die erworbenen Bestände in deren Depot in München und in deren Zollfreilager in Embrach in der Schweiz ein.

–  Die  Gebühren  für  die  Lagerung  der  Edelmetalle  bei  der  Pro  Aurum  KG  werden  gesondert berechnet und von der Schuldnerin bezahlt.

Die Bedeutung des Geschäftsfeldes „Investition in Edelmetallsparpläne“ nicht nur für die Schuldnerin, sondern für die gesamte Unternehmensgruppe lässt sich an folgenden Kennzahlen ermessen:

Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete der FuBus-Konzern Provisionserlöse in Höhe von insgesamt € 192,9 Mio. 80% dieser Erlöse, mithin ein Betrag von € 154,6 Mio., resultieren allein aus der Vermittlung von  Edelmetallsparplänen.  Gezeichnet  haben  die  Sparpläne  allerdings  nicht  nur  externe  Anleger, sondern  insbesondere  die  Schuldnerin  selbst.  Bis  zum  Jahr  2012  hatte  die  Schuldnerin Edelmetallbestände  in  Höhe  von  rd.  €  156,2  Mio.  aktiviert,  wobei  sich  die  darin  enthaltenen Anschaffungsnebenkosten  auf  rd.  €  141,4  Mio.  (davon  ca.  €  81,0  Mio.  Bestandserhöhung  in  2012) belaufen. In physische Edelmetalle hatte die Schuldnerin demnach lediglich gut € 15,0 Mio. investiert.

Hintergrund  und  bilanzieller  Effekt  des  Geschäftsmodells  Edelmetallsparpläne  lassen  sich  wie  folgt veranschaulichen:

Ohne  die  „Investition“  in  Edelmetallsparpläne  und  die  dargestellten  Auswirkungen  dieses „Geschäftsmodells“  im  Jahresabschluss  2012  wären  –  mögliche  andere  Maßnahmen  außer  Acht gelassen – die Konzernumsätze um ca. 81 Mio. EUR niedriger ausgefallen. Der Konzern hätte keinen Gewinn,  sondern  vielmehr  einen  hohen  Verlust  ausweisen  müssen.  Der  operative  Cashflow  wäre ebenfalls  in  Höhe  eines  zweistelligen  Millionenbetrages  negativ  ausgefallen;  dieser  ist  aber  eine relevante Kennzahl für alle Anleihegläubiger.

Beteiligungen

Zusätzlich  investierte  die  FuBus  in  Tochtergesellschaften,  die  Finanzdienstleistungen  und unterstützende  Dienstleistungen  erbrachten.  Hinzu  kamen  zunehmend  Unternehmensbeteiligungen, die der Erweiterung des eigenen Vertriebsnetzes und Produktportfolios dienen sollten. Nach meinen bisherigen  Erkenntnissen  handelt  es  sich  bei  den  Beteiligungen  ausschließlich  um  branchengleiche Unternehmen.  Die  FuBus  profitierte  zudem  insbesondere  aus  Gewinnabführungsverträgen  mit einzelnen Tochtergesellschaften.

Kauf und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Die  FuBus  investierte  darüber  hinaus  in  Immobilien.  Primäre  Ziele  waren  nach  bisherigen Erkenntnissen  die  kurzfristige  Aufwertung  und  gewinnbringende  Verwertung  von  exklusiven Immobilien. Mittel- bis langfristige Investitionen waren demnach vorrangig nicht vorgesehen. Daneben investierte die FuBus in Immobilien, die der eigenen Nutzung sowie der Vermietung und Verpachtung an Tochtergesellschaften dienten. Einzelne Immobilien wurden auch an Dritte vermietet.

Finanzierung der Tätigkeitsfelder und Geschäftsmodelle

Die  Finanzierung  der  Investitionstätigkeiten  der  FuBus  erfolgte  im  Wesentlichen  durch  die  Emission eigener  Finanzprodukte.  Daneben  deckte  sie  ihren  Kapitalbedarf  durch  die  Aufnahme  sog. 10 Policendarlehen  bei  den  Versicherungsgesellschaften  und  gewährte  ihrerseits  den Konzerngesellschaften laufend sog. Kurzdarlehen.

Die FuBus gab Orderschuldverschreibungen, Genussrechte bzw. -scheine aus und nahm seit Juni 2013 Nachrangdarlehen auf.

Die nachfolgende Übersicht stellt das Anlagevolumen der FuBus, unterteilt nach den unterschiedlichen Finanzprodukten, für die Jahre 2009 bis 2013 dar.

Die  Finanzierung  der  Geschäftsmodelle  erfolgte  im  Wesentlichen  durch  die  Emission  von Orderschuldverschreibungen (per 4.11.2013 ca. 89,7%). Die Genussrechte machten lediglich ca. 5,7%, die Nachrangdarlehen ca. 4,6% des Anlegervolumens aus.

Orderschuldverschreibungen

Orderschuldverschreibungen  sind  Wertpapiere,  die  auf  den  Namen  des  Anlegers  lauten  und  den Anlagebetrag, die Verzinsung und die Laufzeit sowie die Rückzahlungsbedingungen enthalten.

Die  FuBus  emittierte  seit  ihrer  Gründung  im  Jahr  2000  Orderschuldverschreibungen  sowohl  mit unbegrenzten  als  auch  festen  Laufzeiten  zwischen  zwei  und  zehn  Jahren.  Der  Zinssatz  wurde  fest vereinbart und gegenüber dem Anleger garantiert. Er betrug zwischen 5% und 9,1%.

Darüber  hinaus  bot  die  FuBus  den  Verkäufern  kapitalbildender  Versicherungen  die  Zeichnung  von Orderschuldverschreibungen als „Ersatzinvestition“ an, d.h. sie zahlte als „Kaufpreis“ für die Rechte aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag keinen Geldbetrag aus, sondern gab Wertpapiere aus.

Orderschuldverschreibungen  wurden  bis  Anfang  August  2013  emittiert.  Die  letzte  Emission  lief  am  2. August  2013  aus.  Hintergrund  war,  dass  die  BaFin  den  neuen  Emissionsprospekt  wegen  diverser Mängel  nicht  genehmigt  hatte.  Mit  Bescheid  vom  8.  November  2013  versagte  die  Aufsichtsbehörde, nachdem  die  FuBus  mehrfach  die  Gelegenheit  zur  „Nachbesserung“  erhalten  hatte,  endgültig  die Billigung  des  Wertpapierprospektes  der  FuBus  wegen  teilweiser  Unvollständigkeit,  Unverständlichkeit und Inkohärenz.

Anlageprodukt

Genussrechte und Genussscheine

Ein  Genussrecht  stellt  eine  Kapitalüberlassung  durch  den  Anleger  an  den  Emittenten  dar.  Mit  der Verbriefung eines Genussrechts entsteht ein Genussschein.

Der  Anleger  erhält  dafür  in der Regel eine gewinnabhängige Vergütung und ggf. eine Beteiligung am Liquidationserlös. Die Verzinsung ist üblicherweise höher als bei anderen Anlageformen, da der Anleger höhere Risiken eingeht. So tritt der Genussrechtsinhaber gemäß hier vorliegender Emissionsprospekte ausdrücklich  hinter  die  Forderungen  anderer  Gläubiger  zurück.  Im  Insolvenzfall  wird  der Genussrechtsgläubiger erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt.

Die  FuBus  emittierte  zur  Deckung  ihres  Kapitalbedarfs  Genussscheine  (bis  zum  Jahr  2006)  und Genussrechte  (ab  dem  Jahr  2006)  mit  Gewinn-  und  Verlustbeteiligungen  sowie  Mindestlaufzeiten zwischen  fünf  und  20  Jahren.  Der  Basiszinssatz  betrug  ausweislich  der  vorliegenden Emissionsprospekte  zwischen  5%  und  7%.  Im  Prospekt  der  FuBus  heißt  es  dazu:  „Reicht  der Jahresüberschuss  zur  Zahlung  nicht  oder  nicht  vollständig  aus  oder  muss  er  zur  Auffüllung  des Grundrechtskapitals  bzw.  zur  vorgeschriebenen  satzungsmäßigen  oder  gesetzlichen Rücklagenauffüllung  verwendet  werden,  so  reduziert  sich  der  auf  die  jeweiligen  Genussrechte entfallende  Ausschüttungsbetrag  entsprechend.“  Zusätzlich  zur  Basisverzinsung  wurde  ein  sog. „Übergewinnzins“ zugesagt, dessen Maximalbetrag bis zu 7% betrug.

Nachrangdarlehen

Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das der Anleger der Gesellschaft zur Verfügung stellt, wobei es im Rang hinter alle anderen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers zurücktritt. Der Rangrücktritt wird durch eine entsprechende Erklärung vereinbart. Die Verzinsung ist üblicherweise höher als bei anderen Anlageformen, da der Anleger höhere Risiken trägt. Vorliegend gewährte die FuBus Zinsen in Höhe von 5% bis 8%. Auch hier tritt der Darlehensgeber hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurück.

Die Finanzierung über Nachrangdarlehen begann im Juni 2013. Hintergrund war, dass die BaFin den Wertpapierprospekt für das öffentliche Angebot von Orderschuldverschreibungen nicht genehmigt hatte. Nach Mitteilung des Herrn Biehl befand sich die FuBus daher bereits im Mai 2013 in einer „Notsituation“. Die  Vermittler  benötigten  ein  neues  Produkt,  die  FuBus  zur  Vermeidung  einer  nachhaltigen Unterbrechung  des  Geschäftsablaufs  und  des  Kapitalflusses  eine  neue  Refinanzierungsform.  Neue Emissionen von Orderschuldverschreibungen durften nicht mehr aufgelegt werden.

Policendarlehen und Teilrückkäufe

Die  FuBus  nahm  zur  Deckung  ihres  Kapitalbedarfs  zudem  sog.  Policendarlehen  auf  bzw.  führte Teilrückkäufe  im  Zusammenhang  mit  fondsgebundenen  Lebensversicherungsverträgen  durch. Policendarlehen  werden  von  Versicherern  an  Versicherungsnehmer  auf  Basis  bestehender Versicherungsverträge  begeben.  Die  dem  Versicherungsnehmer  aus  dem  Vertrag  zustehenden 12 Rückkaufwerte  dienen  der  Versicherungsgesellschaft  als  Sicherheit.  Teilrückkäufe  sind  vorzeitige (Teil-) Auszahlungen des ersparten Rückkaufwertes.

Die  FuBus  reichte  die  eingenommenen  Finanzmittel  in  Form  von  Kurzdarlehen  an  ihre  verbundenen Unternehmen weiter. So generierte sie weitere Erträge durch Zinszahlungen der Darlehensnehmer.

Bisherige Erkenntnisse zur Rentabilität der Geschäftsmodelle der FuBus

Zusammenfassend  lässt  sich  nach  meinen  bisherigen  Ermittlungen  sagen,  dass  erhebliche  Zweifel daran bestehen, dass die FuBus – entsprechend ihren eigenen Angaben in den Emissionsprospekten, Jahresabschlüssen  etc.  –  mit  den  in  die  zuvor  dargestellten  Geschäftsfelder  getätigten  Investitionen nachhaltig  und  ausreichend  Renditen  erzielen  konnte,  um  die  gegenüber  ihren  Anlegern  garantierten Zinsversprechen erfüllen zu können.

Die  Geschäftsmodelle  der  FuBus,  insbesondere  die  Geschäftsbereiche  Erwerb  bzw.  Abschluss, Verwaltung  und  Verwertung  von  kapitalbildenden  Lebensversicherungen  und  Abschluss  von Edelmetallsparplänen, einerseits und die Generierung der den Anlegern zugesagten Zinsen von bis zu 9 %  andererseits  werden  auch  seitens  der  Ermittlungsbehörden  einer  detaillierten  Überprüfung unterzogen.

Die positiven Jahresergebnisse der FuBus resultieren im Wesentlichen aus von Tochtergesellschaften erhaltenen  Gewinnabführungen,  insbesondere  der  „INFINUS  AG  –  Ihr Kompetenz-Partner. Allein im Jahr  2011  führte  die  INFINUS  AG  –  Ihr  Kompetenz-Partner  rund  84  Mio.  EUR  im  Rahmen  des Ergebnisabführungsvertrages an die FuBus ab. Im Jahr 2012 waren es rund 94 Mio. EUR.

Es  ist  festzuhalten,  dass  die  Investitionen  in  Beteiligungen  kein  wesentliches,  ertragswirksames Geschäftsfeld  darstellten,  da  Gewinnabführungen  aus  Beteiligungen,  deren  Gewinne  aus  fiktiven, konzerninternen Geschäften beruhen, nicht als werthaltig erachtet werden können.

Darüber  hinaus  machten  Investitionen  in  Immobilien  nur  einen  geringen  Anteil  an  der Gesamtinvestitionstätigkeit der FuBus aus. In den Jahren 2009 bis 2013 investierte sie zwischen 8,9 Mio. und 11,3 Mio. EUR in Immobilien. Angesichts der Höhe der von Anlegern investierten Beträge von zuletzt  rund  754  Mio.  EUR  ist  selbst  bei  günstiger  Entwicklung  nicht  davon  auszugehen,  dass  das Geschäftsfeld  Immobilien  aufgrund  der  vergleichsweise  geringen  Investitionen  geeignet  war, wesentlich und nachhaltig zu einem positiven Gesamtergebnis beizutragen. Zudem nutzten die FuBus bzw.  Konzernunternehmen  diese  Immobilien  teilweise  selbst,  so  dass  sie  insoweit  für  die  Erzielung externer Erträge nicht zur Verfügung standen.

Die  den  Anlegern  versprochenen  Renditen  konnten  mithin  nicht  aus  der (vergleichsweise  geringen) Investitionstätigkeit in Immobilien erwirtschaftet werden.

Gleiches  gilt  für  die  Investitionen  in  Edelmetalle:  Die  tatsächlichen  Investitionen  in  Gold und andere Edelmetalle  waren  vergleichsweise  gering.  In  den  ausgewiesenen  Investitionsvolumina  sind Anschaffungsnebenkosten  in  erheblichen  Umfang  aktiviert.  Zumindest  aus  heutiger  Sicht  können diese Investitionen aufgrund des vergleichsweise geringen Umfangs nicht wesentlich zur Erzielung von Renditen der FuBus beigetragen haben.

Im  Ergebnis  bestehen  erhebliche  Zweifel  an  der  mittelfristigen,  geschweige  denn  langfristigen Rentabilität  des  „Geschäftsmodells“  der  FuBus.  Zusätzlich  bestehen  konkrete  Anhaltspunkte  dafür, dass  das  Unternehmen  in  den  letzten  Jahren,  jedenfalls  aber  seit  2009,  falsche  Jahresabschlüsse aufgestellt  und  fälschlicherweise  hohe  Gewinne  ausgewiesen  hat.  Aus  diesem  Grunde  habe  ich zwischenzeitlich eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit – zunächst – des Jahresabschlusses 2009 erhoben.  Sie  basiert  im  Wesentlichen  darauf,  dass  ein  wesentlicher  Teil  der  im  Anlagevermögen bilanzierten  Lebensversicherungen  veräußert  wurden  und  somit  offensichtlich  nicht  mehr  dazu bestimmt  waren,  dauerhaft  dem  Geschäftsbetrieb  zu  dienen.  Sie  hätten  daher  nicht  mehr  im Anlagevermögen  ausgewiesen  werden  dürfen,  sondern  ins  Umlaufvermögen  umgegliedert  werden müssen.  Diese  Umgliederung  hätte  sodann  eine  Bewertung  der  Policen  nach  strengem Niederstwertprinzip  gem.  §  253  Abs.  4  HGB  erfordert.  Hier  hätte  dann  der  niedrigere  beizulegende Wert angesetzt werden müssen.

Ermittlungen zu Vermögensgegenständen

Zu  meinen  wichtigsten  Aufgaben  als  FuBus-Insolvenzverwalter  gehört  die  Ermittlung  und  Sicherung von Vermögensgegenständen zugunsten der Gläubiger. Dies war und ist jedoch nach wie vor wegen der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Unterlagen sehr schwierig und langwierig.

Der derzeitige Sachstand ist wie folgt:

Zugunsten  der  FuBus  besteht  ein  erheblicher  Bestand  an  (fondsgebundenen) Lebensversicherungsverträgen.  Ich  habe  alle  mir  anhand  der  mir  vorliegenden  Unterlagen  und Informationen  unterschiedlicher  Beteiligter  bekannt  gewordenen  Versicherungsgesellschaften  – überwiegend mehrfach – angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob und ggf. welche Verträge mit der  FuBus  bestehen,  ob  Abtretungen,  Verpfändungen  oder  andere  Drittrechte  bestehen,  ob Policendarlehen  gewährt  wurden  und  wie  hoch  etwaige  Rückkaufwerte  sind.  Die  Antworten  kamen teilweise nur sehr zögerlich und nach wiederholten Erinnerungen. Letztlich war es mir aber möglich, mir  anhand  der  schriftlichen  Rückläufer  der  Versicherer  und  einer  Vielzahl  von telefonischen Rückfragen einen Überblick über den Bestand der Verträge zu verschaffen.

Entsprechendes  gilt  hinsichtlich  der  Bestände  physischer  Edelmetalle.  Nur  gegen  erhebliche Widerstände der Beteiligten gelang es schließlich, die im Eigentum der FuBus stehenden Bestände an Gold und anderen Edelmetallen (Silber, Palladium und Platin) zu verifizieren.

Nach jetzigem Stand sind folgende Vermögenswerte der Masse der FuBus zuzuordnen:

Ausweislich der Mitteilungen der Lebensversicherer sind aus den Verträgen – vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die sich im Verlauf des Verfahrens noch ergeben können – Realisationswerte in Höhe von rd. 227 Mio. EUR zu erwarten. Von diesem Betrag sind die vor Insolvenzantragstellung von der FuBus getätigten Teilrückkäufe bzw. aufgenommenen Policendarlehen in Höhe von insgesamt rd. 103 Mio. EUR in Abzug zu bringen. Außerdem sind hier bestehende Drittrechte i.H.v. rd. 15 Mio. EUR zu berücksichtigen, so dass rd. 109 Mio. EUR der freien Masse zugerechnet werden können.

Hinzu  kommen  Edelmetallbestände  im  Zeitwert  von  knapp  10  Mio  Euro,  im  Eigentum  der  FuBus stehende Immobilien im Wert von knapp 17 Mio. EUR sowie Barguthaben bei Kreditinstituten i.H.v. rd. 13  Mio.  EUR  Außerdem  habe  ich  Anfechtungsansprüche  in  Höhe  von  2  Mio  EUR  ermittelt. Zusammenfassend  ergibt  sich  nach  dem  jetzigen  Stand  eine  verfügbare  Masse  von  rd.  151  Mio. EUR.

Zahl und Struktur der Gläubiger

Nach jetzigem Stand ergibt sich folgendes Bild:

1. Anlegergläubiger

Gläubiger  Verträge  Betrag

Orderschuldverschreibungen  25.070  45.343  667.173 TEUR

Genussrechte  3.120  4.102

49.335 TEUR  Genussscheine  246  362

Nachrangdarlehen  2.472  2.919  54.050 TEUR

Summe  30.908  52.726  770.558 TEUR

darunter Mehrfachzeichner  ./. 2.518

Summe bereinigt  28.390

 

2. Sonstige Gläubiger

Gläubiger  Verträge  Betrag

Vorauszahlungsgläubiger

(auf künftige Emissionen)

562  648  15.622 TEUR

Sonstige   120    1.380 TEUR

 

Struktur der Orderschuldverschreibungsgläubiger

Anlagebetrag  Einzahlungen

größer 1 Mio. EUR  7

größer 500 TEUR  24

größer 100 TEUR  636

größer 15 TEUR  11.508

größer 10 TEUR  10.478

größer 5 TEUR  16.889

kleiner 5 TEUR  5.701

Summe  45.343

 

Status der Orderschuldverschreibungsgläubiger

Die Orderschuldverschreibungsgläubiger, die nach Zahl und Anlagevolumen größte Gläubigergruppe, haben  –  ebenso  wie  eine  geringe  Zahl  von  sonstigen  Gläubigern  –  gute  Aussichten,  am  Ende  des Verfahrens zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten. Sicher ist, dass dies aufgrund der fast beispiellosen Komplexität dieses Verfahrens einige Jahre dauern wird.

Status der Genussrechtszeichner

Genussrechte  sind  nachrangig.  Ihre  Inhaber  sind  gegenüber  allen  anderen  Ansprüchen  von Gläubigern  der  Gesellschaft ausdrücklich im Rang zurückgetreten. Das bedeutet für die betroffenen Anleger:  Das  Genussrechtskapital  wird  daher  im  Falle  eines  Insolvenzverfahrens  grundsätzlich  erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt.  Zusätzlich  zu  der  in  den  Genussrechtsbedingungen  geregelten  Nachrangigkeit sehen  die Emissionsprospekte der Schuldnerin eine Teilnahme des Genussrechtskapitals an den Verlusten der Gesellschaft vor. Weist die Gesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag aus, nimmt das  Genussrechtskapital  am  Verlust  der  Gesellschaft  bis  zur  vollen  Höhe  dadurch  teil,  dass  das Genussrechtskapital im Verhältnis zum bilanzierten Grundkapital und zu den bilanzierten Gewinn- und Kapitalrücklagen  anteilig  vermindert  wird.  Die  Rückzahlungsansprüche  der  Genussrechtsinhaber reduzieren sich entsprechend.

Sollte  sich  herausstellen,  dass  den  Genussrechtsgläubigern  Ansprüche  wegen  betrugsbedingter Schäden gegen die Schuldnerin zustehen, würden diese Ansprüche wie normale Insolvenzforderungen zu behandeln sein.

Status der Gläubiger von Nachrangdarlehen

Ähnlich schwierig ist die Situation für die Gläubiger von Nachrangdarlehen in verschiedenen Varianten. Sämtliche  Darlehensgeber  traten  mit  ihren  Forderungen  gegenüber  allen  anderen  Ansprüchen  von Gläubigern im Rang zurück. Zahlungen von Ansprüchen aus den Nachrangdarlehen, insbesondere die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des valutierten Darlehensbetrages, standen ausdrücklich unter  dem  Vorbehalt,  dass  bei  der  Darlehensnehmerin  ein  Insolvenzeröffnungsgrund  nicht  entsteht. Das  jeweilige  Nachrangdarlehen  sollte  im  Fall  des  Insolvenzverfahrens  über  das  Vermögen  der Schuldnerin erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger bedient werden.

Wie  im  Falle  der  Genussrechtsgläubiger  können  den  Nachrangdarlehensgläubigern  ggfls.  auch deliktische Ansprüche im Range einer normalen Insolvenzforderung zustehen.

Weitere Maßnahmen zur Ermittlung und Realisierung von Vermögenswerten

Es  bedarf  im  Rahmen  des  weiteren  Verfahrensverlaufs  einer  detaillierten  Ermittlung,  wie  die vereinnahmten  Anlegergelder  (Mittelherkunft)  verwendet  worden  sind  (Mittelverwendungskontrolle). Erste  Vorarbeiten  hierzu  sind  erfolgt.  Auf  Grund  des  Umfanges  der  Transaktionen  sind  die  damit verbundenen Tätigkeiten überaus zeitaufwendig und werden – aller Voraussicht nach – bis ins nächste Jahr hinein andauern.

Ergänzend  wird  bereits  geprüft,  inwieweit  Vorstände  und  Gesellschafter  auch  persönlich  haftbar  zu machen sind. Dies wird aber ebenfalls noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Weiterer Verfahrensablauf nach Eröffnung

1. Versammlung nach Schuldverschreibungsgesetz

Die  Schuldnerin  hat  seit  ihrer  Gründung  insgesamt  4.852  Serien  (davon  2.266  nach Schuldverschreibungsgesetz alter Fassung und 2.586 nach Schuldverschreibungsgesetz neuer Fassung) von  Orderschuldverschreibungen  mit  verschiedenen  Laufzeiten  und  Konditionen  ausgegeben.  Für  die Gläubiger jeder Serie muss daher eine gesonderte Gläubigerversammlung durchgeführt werden, um den Gläubigern  Gelegenheit  zu  geben,  ihre  Interessen  zu  bündeln  und  einen  gemeinsamen  Vertreter  zu wählen. Diese 4.852 Versammlungen werden in einem Termin abgehalten, der am 13.05.2014 um 10:00 Uhr in der Messehalle 1 der Neuen Messe Dresden stattfindet.

Aufgabe  dieses  Vertreters  ist  es,  die  Forderungen  der  betreffenden  Gläubiger  beim  Verwalter anzumelden, die Gläubiger im Laufe des Verfahrens zu vertreten und die Verteilung der Quotenzahlung an die Gläubiger vorzunehmen.

2. Ordentliche Gläubigerversammlung

Die ordentliche Gläubigerversammlung findet am 30.06.2014 statt.

3. Prüfungstermin

Der Prüfungstermin wird am 10.11.2014 im schriftlichen Verfahren abgehalten.

Quotenaussichten

Nach jetzigem Stand gehe ich von einer Quote bis zu 20% aus, die sich wie folgt ergibt:

Zur Bedienung der Insolvenzforderungen im normalen Rang in Höhe von rd. 684 Mio EUR stehen rd. 140 Mio EUR (freie Aktivmasse von 151 Mio EUR abzüglich Abwicklungsaufwand) zur Verfügung, was einer Quote  von  rd.  20  %  entspricht.  Sollten  Genussrechtsgläubiger  und  Nachranggläubiger  in  Höhe  von  rd. 103 Mio EUR auch im normalen Rang zu befriedigen sein und die Insolvenzforderungen sich damit auf 787 Mio EUR erhöhen, ergibt sich zur Bedingung dieser Forderungen eine Quote von rd. 18 %.

In  den  nächsten  Tagen  werde  ich  ergänzend  alle  Gläubiger  über  die Gläubigerinformationsseite  unter www.fubus.de über den Stand der Dinge nach Insolvenzeröffnung informieren. Die dort enthaltenen FAQs haben sich seit Insolvenzantrag sehr bewährt.

Vielen Dank!