Thema “Fubus gemeinsamer Gläubigerverwalter” – Rechtsanwältin Nicola von der Kanzlei Mattil&Kollegen in München

Sehr geehrter Herr Bremer,

für Ihre Anfrage bedanken wir uns und nehmen zur Frage der Wahl eines gemeinsamen Vertreters auf der Gläubigerversammlung der Future Business KG aA wie folgt Stellung:

Für die von uns vertretenen Anleger werden wir gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters – zumindest in der Person des Rechtsanwalts Glöckner – stimmen, da z.B. die Anmeldung der Zinsansprüche durch den gemeinsamen Vertreter nicht sichergestellt ist. Gerade die Wahl des Herrn Rechtsanwalts Glöckner zum gemeinsamen Vertreter halten wir aufgrund der Vereinigung mehrerer zentraler Ämter im Insolvenzverfahren auf einer Person für ungünstig. Herr Glöckner ist auch bereits Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses.

Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist fakultativ! Das heißt, in der Gläubigerversammlung muss erst einmal entschieden werden, ob überhaupt ein solcher gemeinsamer Vertreter von der Mehrheit der Anleger gewünscht wird. Dies wird aus der schriftlichen Information des Insolvenzverwalters Kübler nicht klar. Sofern Anleger die gelbe Vollmacht, die der Insolvenzverwalter Kübler versandt hat, wie von ihm vorgeschlagen, auf Herrn Glöckner ausstellen, ist davon auszugehen, dass sich dieser auf der Gläubigerversammlung selbst als gemeinsamer Vertreter wählen wird. Die Entscheidung der Anleger, ob ein gemeinsamer Vertreter überhaupt gewählt wird, wird mit der Vollmacht an Herrn Glöckner vorweggenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Magdalena Nicola

– Rechtsanwältin –

Mattil & Kollegen

2 Kommentare zu Rechtsanwältin Nicola von der Kanzlei Mattil&Kollegen in München zum Thema “Fubus gemeinsamer Gläubigerverwalter”

Jens Füllmich sagt:

Das ist doch ein Abzockmoloch-egal ob Anwalt oder auch die Interessengemeinschaft. Wie kann man einen Axel Nagel dort vorne hinstellen. Der feine Herr war doch an dem gesamten Vorgang als Vermittler mitbeteiligt. Heute den brutalst möglichen Aufklärer zu spielen ist unglaubwürdig. Herr Nagel soll auch in der IG Infinus seine eigenen Interessen voranstellen. Ralph Hänsel hat er schon herausgedrückt aus dem Vorstand. Ich kann allen nur anraten auf die Vereinsgelder aufzupassen.

Fragender sagt:

Was meinen Sie mit Herr Nagel stellt in der IG-Infinus seine Interessen vorn an und hat Herrn Hänsel aus dem Vorstand gedrückt ?